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Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt wer ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
- ArbZG sind Unterschiede möglich.Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers an 26 Tagen in Folge ist aber in jedem Fall (auch bei einem reinen Tagesdienst) unzulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Schon auf Grund ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§ 11) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag erhalten, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums- von zwei Wochen bei Beschäftigung an einem Sonntag bzw.- acht Wochen bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertageinzuplanen ist. Dabei soll die Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist." ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
- oder Dienstvereinbarung zulässig.Aber selbst für diesen Fall nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann, abweichend von § 5 Abs. 1 ArbZG, die Ruhezeit nur um bis zu zwei Stunden verkürzt werden (hier auf mindestens neun Stunden), wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird. Das ArbZG enthält im § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG keine Festlegungen ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.Desweiteren kann nach § 7 Abs.1 Ziff. 3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung eine Verkürzung der Ruhezeit um bis zu zwei Stunden, also auf mindestens neun Stunden festgelegt sein, wenn die Art ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29
der individuellen Arbeitszeit innerhalb von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten. Die individuelle Arbeitszeit kann sich somit auch auf zwei (Kalender-)Werktage erstrecken.Weitere Informationen zur Gestaltung von Schichtarbeit bieten die Dialoge der KomNet-Wissensdatenbank an. U.a. wird dort folgendes ausgeführt ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Zur Klarstellung müssen dabei zwei Begriffe auseinander gehalten werden, nämlich- die werktägliche Arbeitszeit und- die Lage des WerktagesWerktäglich heißt an jedem Werktag von Montag bis einschließlich Samstag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Der Samstag ist auch dann Werktag, wenn er kein betrieblicher ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
bei Arbeitgeber 2 = maximal zehn Stunden Arbeitszeit nach § 3 Satz 2 ArbZG. Dies hat aber zur Folge, dass einerseits nach der Beendigung der Arbeitszeit bei Arbeitgeber 2 grundsätzlich eine Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten ist und dass andererseits für diesen Mittwoch die über acht Stunden hinaus geleistete Arbeitszeit (hier zwei Stunden) innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder so ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Arbeitszeit von 8 Stunden in dem Zeitraum eines halben Jahres nicht zu überschreiten.Für Pkt. 1 ist der 2. (ggfl. der 3.) Arbeitgeber verantwortlich.Da aber der Durchschnitt von 8 h werktäglich über den Zeitraum eines halben Jahres eingehalten werden muss, hat auch der erste Arbeitgeber seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen."Mit der Ermittlungspflicht des Arbeitgebers korrespondiert die Auskunftspflicht ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
!Die beschriebenen Zeiten sind Arbeitsunterbrechungen von ca. ein bis zwei Stunden. Sie erfüllen damit nicht die Kriterien für eine Ruhezeit. Die Kriterien für Pausen werden nur teilweise erfüllt. Die Arbeit wird unterbrochen und die Arbeitnehmer können die Zeit frei nutzen, jedoch ist die Lage nicht im Voraus festgelegt und richtet sich nicht nach den arbeitsbedingten Bedürfnissen der Arbeitnehmer.Da diese ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG muss der Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten. Per Tarifvertrag kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich ist es üblich, dass bei Vollkonti-Betrieb die Schichtpläne durchgehen und Sie, wenn Sie frei haben möchten, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen. Allerdings steht ihnen der Ersatzruhet ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 2912