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Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Ob individuelle oder kollektive Regelungen im Unternehmen vorteilhafter sind, hängt sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. In den Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen: manche Betriebe kommen mit einer Betriebsvereinbarung zurecht, die in einem gemeinsamen Prozess zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erarbeitet wurde. Schriftlich festgelegte Regelungen fördern zudem ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 3379
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5995
ist, sollte beim Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat oder einer anderen entsprechend autorisierten Stelle, wie z.B. Gewerkschaft, erfragt werden.Grundsätzlich handelt es sich bei dem Ersatzruhetag nicht um eine privatrechtliche Angelegenheit, sondern um eine öffentlich rechtliche Vorschrift. Die Ersatzruhetage können daher z.B. nicht durch Geldleistungen abgegolten oder außerhalb der Frist nachgewährt ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 5359
Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, möglich (§ 14 Arbeitszeitgesetz). Den Ausfall des ablösenden Dienstes durch Krankheit kann man nicht als außergewöhnlichen Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz bezeichnen. Daher muss der Arbeitgeber bei seiner Dienstplanung den Ausfall des ablösenden Dienstes, berücksichtigen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
ist eine Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen vorgesehen. Allerdings ist eine Einigung im Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit möglich. Vergleiche hierzu auch das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/M. vom 29.10.2005 (22 Ca 3276/05), welches ebenfalls eine Frist von vier Tagen für die Bekanntgabe der geänderten Dienstpläne vorsieht.Zu prüfen ist ferner die kollektiv und/oder individuell ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 4449
außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind (§ 7 Abs. 4 TVöD).Bei einem Bereitschaftsdienst kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine geeignete Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Zu den Gefährdungsarten führt § 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG aus: "Eine Gefährdung ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei v ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
auch Werktags möglich wäre, ist eine Entscheidung, die im Einzelfall vom Arbeitgeber eigenverantwortlich getroffen werden muss. Betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrates sind dabei vom Arbeitgeber zu beachten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Beschäftigte im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 3640
) Gehalt.D.h., dass in saisonalen Tiefphasen, wenn weniger als vertraglich vereinbart gearbeitet wird, das vertraglich vereinbarte Monatsgehalt mit unveränderter Höhe (verstetigt) weitergezahlt wird. Der Arbeitnehmer "schuldet" dem Arbeitgeber dann praktisch die Anzahl an Minusstunden. Je nach betrieblicher Vereinbarung muss der Arbeitszeitsaldo in einem zuvor klar definierten Ausgleichszeitraum – z.B ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 16354
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
, dass für die Lage der Ruhepause ein Zeitkorridor vorgegeben wird, dieses gilt insbesondere bei gleitender Arbeitszeit. Ansonsten müssen aber betriebstechnische Gründe ein jeweils kurzfristiges (vor Beginn der Arbeit) Festlegen der konkreten Pausenzeit rechtfertigen. Auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, möglichst regelmäßige Ruhepausen anzustreben, da so ein zusätzlicher ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist der Arbeitgeber. Somit hat i. d. R. der Verleiher für seine Zeitarbeitnehmer die Sonn- und Feiertagsarbeit zu beantragen.Sind die Zeitarbeitnehmer fest in das Schichtsystem der aufnehmenden Firma eingebunden und erfolgt dort auch die Einsatzplanung, kann in Einzelfällen und nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18746
Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080