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innerhalb von einem Monat durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mind. zwölf Stunden ausgeglichen wird.Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die Tagesruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen (auf neun Stunden), wenn die Arbeit dies erfordert und die Kürzung ausgeglichen wird.Beispiel:Arbeitszeiten Samstag und Sonntag: 6 Uhr - 12 Uhr Frühdienst und von 17 bis 20 Uhr ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
sind auch in einem solchen Fall zu berücksichtigen.In Ihrem Fall (nur sehr kurzer Aufenthalt im Ausland) ist es zweckmäßig zu vereinbaren, dass das ArbZG weiterhin Anwendung findet. Wenn ja, sind u.a. auch die Ruhezeiten nach dem ArbZG einzuhalten. ...
Stand: 26.04.2019
Dialog: 42685
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
oder durch vom Arbeitgeber angeordnete Eigeninitiative (Verfolgung des Wetterberichts, Ablesen eines Außenthermometers und/oder Blick aus dem Fenster) - ist insoweit nachrangig. 2. Frage: Ist es möglich über einen Zeitraum von 6 Wochen Rufbereitschaft anzuordnen?Die Zeit der Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit. Rufbereitschaft ist vielmehr Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus.Für die Arbeitszeit, die Ruhepausen und die Ruhezeiten gilt folglich, dass nach Beginn der individuellen Arbeitszeit innerhalb ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
(bei entsprechendem Ausgleich) sowie die Ruhezeit nach § 5 ArbZG von 11 Stunden (ggf. 10 Stunden wenn Kürzungsvoraussetzungen vorliegen) eingehalten werden. ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
auf die Arbeits- und Ruhezeiten zu beteiligen. Gleiches gilt für die Entscheidung, welche Person den Rufbereitschaftsdienst bei Bedarf anfordern darf. In der Praxis gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten von der Hilfskraft, über (externe) Kunden bis zum Unternehmer selbst. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
. Hier ist also zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor Ort oder per Telefon erledigt werden kann. Kommt es jedoch zu einem Einsatz, dann liegt Arbeitszeit vor und die Ruhezeit wird unterbrochen.Fasst man die Inhalte verschiedener Definitionen zusammen, dann ist Rufbereitschaft dadurch bestimmt:dass sich die Betroffenen auf Anordnung des Arbeitgebersaußerhalb des vereinbarten Arbeitszeitrahmensin einem näher ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Die Frage ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Regelungen zur Ruhezeit relevant. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen in Verkehrsbetrieben abweichend von § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Daneben gilt in Verkehrsbetrieben eine verkürzte ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
- und Feiertagsruhe bzw. der Ersatzruhetag unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit gewährt werden, soweit dem nicht technische oder arbeitsorganisatorische Gründe entgegenstehen.Durch einen Tarifvertrag oder eine aufgrund eines Tarifvertrags geschlossene Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden, dass der Ersatzruhetag für auf Werktage fallende Feiertage ganz oder teilweise entfällt oder dass ein anderer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten unabhängig davon, ob der Pfortendienst von eigenen Arbeitnehmern oder von einem Arbeitnehmer einer Fremdfirma erbracht wird. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung finden oder nicht. Lediglich durch abweichende tarifliche Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
. Der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit ist innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Für Arbeiten an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichzeitraum acht Wochen.4. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss der Hausmeister eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden (§ 5 ArbZG).Nur in Notfällen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Tage und den Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage getroffen werden (§ 12 ArbZG). Bei sonntäglicher Arbeit muss auch die erforderliche Ruhezeit zwischen zwei Schichten beachtet werden (oft ein Problem)! ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625