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von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Abweichende Regelungen können in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung zugelassen werden. Nach § 15 des Arbeitszeitgesetzes kann die zuständige Aufsichtsbehörde speziell für Bau- und Montagestellen längere tägliche Arbeitszeiten ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 583
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum End ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause zu betrachten ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
Arbeitnehmer erfolgen (vgl. § 7 Abs. 3 ArbZG).Abschließend ist anzumerken, dass Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden im Rettungsdienst nicht (mehr) üblich und zulässig sind. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Rettungsdienst lässt längere Arbeitszeiten nicht zu. ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
ein Ersatzruhetag zu. Allerdings gilt in diesem Fall eine längere Frist von acht Wochen.Es ist aber möglich, dass in Ihrem Tarifvertrag oder in einer Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung aufgrund des Tarifvertrages Abweichungen vereinbart worden sind. Es ist zulässig abweichend von § 11 Abs. 3 ArbZG den Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage zu vereinbaren oder Arbeitnehmer innerhalb ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
in der Dauernachtschicht am häufigsten beklagt werden. Die Beschwerden der Mitarbeiterin könnten also Folge der Dauernachtschicht oder der viele Jahre andauernden Tätigkeit in Wechselschicht sein. Ein Wechsel in kontinuierliche Tagesschicht kann nach einer längeren Adaptationsphase demzufolge eher von Vorteil für die Mitarbeiterin sein. Bei der Auswahl der für die Mitarbeiterin geeigneten Schicht sollten Erkrankungen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1832
als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Um den 10-Stundentag nicht zu überschreiten, müsste mindestens 1 Stunde Pause gewährt werden. Inwieweit die Arbeitszeitverlängerung den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entspricht ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
können durch entsprechend angepasste Schichtsysteme minimiert werden, wenn die Gestaltungsregelungen für Schichtarbeit, wie z. B. das Einschieben von Freischichten nach Nachtschichten, vorwärtsrollierende Wechselschichten, relativ kurze Schichtlängen für stark beanspruchende Tätigkeiten oder die Flexibilisierung von Anfangs- und Endzeiten sowie die Länge der einzelnen Schichten, berücksichtigt werden. Generell sollten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 3381
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Dieses gilt für volljährige Erwachsene. Für jugendliche Beschäftigte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend gehen wird davon aus, dass das ArbZG anzuwenden ist.Das ArbZG verbietet grundsätz ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
(Früh-/Spät-/Nachtschichten),Frühschichtbeginn nicht zu früh,keine Massierung von Arbeitszeiten,Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge,regelmäßig freie Wochenenden,keine dauerhafte Nachtschicht,Begrenzung der Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten: in der Regel nicht mehr als 2 bis 4 Nachschichten in Folge,im Anschluss an die Nachtarbeit eine möglichst lange Ruhephase (möglichste 24 Stunden ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
in Folge entspricht nicht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Zahl der aufeinander folgenden Nachtschichten soll vier Schichten nicht überschreiten.Nach dem ArbZG soll eine Überbeanspruchung der Beschäftigten durch übermäßig lange Arbeitszeiten bzw. zu häufige Sonn- und Feiertagsarbeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes verhindert werden. Das Gesetz sieht ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
In den "Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung" auf der Seite des BMAS wird u.a. Folgendes ausgeführt:"Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (BAG-1 ABR 22/21) beschlossen?Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichn ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
des Arbeitnehmers" (Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft)Der Arbeitgeber hat also ein Recht (und auch die Pflicht) zu wissen, wie lange seine Arbeitnehmer arbeiten.Weiter hat der Arbeitnehmer nach § 15 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, "gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." Es wäre ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
Wegezeiten zwischen Wohnung und Betriebsort werden nur dann als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gewertet, wenn die Fahrtzeit mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten gehört. Dieses trifft z. B. bei Außendienstmitarbeitern mit wechselnden Einsatzorten zu. Auf die entsprechenden Erläuterungen zu § 3 des ArbZG im Erlass des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales des Land ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
gesetzliche Pausenregelungen gibt es für Mütter im Mutterschutzgesetz sowie für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz. Es besteht über § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG die Möglichkeit, durch Tarifvertrag Kurzpausen einzuführen, wobei die Mindestdauer einer Kurzpause 5 Minuten nicht unterschreiten sollte. Außerdem muss zumindest eine der Unterbrechungen so lang sein, dass die notwendige Nahrungsaufnahme ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
,- ausführliche Begründung der Notwendigkeit, - Stellungnahme oder Zustimmung der Arbeitnehmervertretung.Ausnahmen für weitere Sonn- und Feiertage oder für einen längeren Zeitraum durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde.Nach § 13 Abs. 4 ArbZG soll die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen bewilligt werden, wenn aus chemischen, biologischen, technischen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
ist, dass- insbesondere § 1 und § 6 ArbZG beachtet werden, um eine Überlastung des Arbeitnehmers (Arbeits- und Gesundheitsschutz) zu vermeiden,- in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden gearbeitet werden (Ausgleichszeitraum: in Abhängigkeit, ob das ArbZG gilt oder ein Tarifvertrag),- nach einen Dienst, welcher länger als zwölf Stunden dauert, mindestens elf Stunden Ruhezeit gewährt werden (§ 7 Abs. 9 ArbZG ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686