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Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig, dass für die Lag ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten NRW (Arbeitszeitverordnung - AZVO). In der AZVO sind Dienstreisen und Dienstgänge in § 11 wie folgt geregelt:"§ 11 AZVO Dienstreisen und Dienstgänge (1) Bei Dienstreisen, Dienstgängen, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen werden Zeiten der Erledigung des Dienstgeschäfts innerhalb des am jeweiligen Tag ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf Anordnung des Arbeitgebers unternommenen Wege bzw. Reisen außerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes. Erbringt ein Arbeitnehmer während dieser Zeit vertragliche Pflichten (wie in Ihrem Fall die betriebliche Nutzung des Notebooks), ist auch diese Zeit während einer Dienstreise grundsätzlich Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.In allen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Das bedeutet, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine weitere Ruhepause von mindestens 15 Minuten Dauer einzulegen ist. Die Ruhepause soll dabei nicht in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsende liegen, sondern die Arbeit im Anschluss an die Ruhepause noch eine gewisse Zeit ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639
Im Arbeitszeitgesetz- ArbZG und den dazugehörigen Kommentaren ist nicht eindeutig definiert, wie Geschäftsessen arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.Gehören Geschäftsessen mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten, d.h., wenn diese rein geschäftlichen Charakter haben oder diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden, könnte man die dafür aufgewandte Zeit als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 14021
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
wiedergegeben und kommentiert.Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.(Dienstliche) Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes. Diese ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Für eine Beantwortung der Frage muss geklärt werden, ob es sich bei der Fortbildung um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG oder ob es sich um eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt.Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind grundsätzlich alle Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht. Dabei muss der Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, z.B. für Sicherheitsbeauftragte, für den sog. Gabelstaplerschein usw., die nicht den Beschäftigten auferlegt werden dürfen.Das bedeutet, dass dafür aufgewendete Zeiten Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG und auch dementsprechend zu vergüten sind. ...
Stand: 24.05.2023
Dialog: 4519
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft wird ebenfalls bestätigt, dass in dieser Zeit jedwede Beschäftigung im Betrieb verboten ist. Mit dieser Regelung des § 9 Absatz 2 des ArbZG soll zum einen auf die Bedürfnisse des Betriebes eingegangen werden und zum anderen gleichzeitig der Wert der Sonntagsruhe unterstrichen und gewährleistet werden. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 9447
Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes.Reisezeiten sind demgegenüber alle unabhängig ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 4441
beispielsweise in flauen Zeiten die Betriebswoche schon am Freitagmorgen oder -mittag enden, während sie zu Hochzeiten bis Samstagmittag oder -abend geht. Feste Systeme haben auch für die Beschäftigten den Vorteil, dass sie sich auf die Bedingungen einstellen können und nicht zu viele Überstunden aufbauen, die nicht mehr "abgefeiert" werden können. Meist sind hier Arbeitszeitkonten angebracht, deren ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 7383
erbrachten Arbeitszeiten hier rechtlich so gewertet werden, wie Arbeitszeit, die im Inland geleistet wird. Arbeitszeit wird nach § 2 Abs. 1 ArbZG als Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen definiert. Für die weitere Beurteilung ist es wichtig, dass klargestellt wird, welche Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind. Problematisch ist im vorliegenden Fall die Einordnung der Reisezeiten, um ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Ruhepausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit während der Arbeitszeit, in denen der Beschäftigte von jeder Leistung freigestellt ist und selbst darüber entscheidet, wie und wo er die arbeitsfreie Zeit zur Erholung verbringt.Die Ruhepause soll während der Arbeitszeit genommen werden und muss die Arbeit unterbrechen (§ 4 ArbZG). Für den Fall, dass kein konkreter Pausenzeitpunkt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187