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außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
dann, wenn auf Grund einer anderen unter § 7 genannten Möglichkeit die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert wird.In der Kommentierung zum Arbeitszeitgesetz wird dazu erläutert, dass dieses z.B. im Bereich des Bewachungsgewerbes mit erheblichem Umfang an Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdiensten in Betracht kommen kann. Die elf-stündige Ruhezeit ist dann stets ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 15574
der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.Desweiteren kann nach § 7 Abs.1 Ziff. 3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung eine Verkürzung der Ruhezeit um bis zu zwei Stunden, also auf mindestens neun Stunden festgelegt sein, wenn die Art ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird."Zusätzlich kann gemäß § 7 Abs.1 Nr.3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Ruhezeit um bis zu 2 Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
und diese sind unterschiedlich, kann der Arbeitgeber bestimmen, dass die Arbeit an einem anderen Tag als dem Feiertag geleistet werden soll. Fällt der Feiertag hingegen auf einen üblichen Arbeitstag, muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht nachholen und erhält Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
von Personen, Gütern und Nachrichten. „Dabei ist nicht auf den gewerberechtlichen Betriebsbegriff abzustellen; vielmehr genügt es, dass der verkehrstechnische Zweck mit einer – von anderen arbeitstechnischen Zwecken abgegrenzten – Organisationseinheit (Betrieb oder Betriebsteil) verfolgt wird und die Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit zugeordnet sind.“ (Zitat: Schliemann, Kommentar ArbZG, 2009, § 5 ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
innerhalb von einem Monat durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mind. zwölf Stunden ausgeglichen wird.Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die Tagesruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen (auf neun Stunden), wenn die Arbeit dies erfordert und die Kürzung ausgeglichen wird.Beispiel:Arbeitszeiten Samstag und Sonntag: 6 Uhr - 12 Uhr Frühdienst und von 17 bis 20 Uhr ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
der Samstag kein regulärer Arbeitstag ist, kann dieser als Ausgleichstag für Mehrarbeit an den anderen Arbeitstagen herangezogen werden.Es wäre dann an den anderen fünf Arbeitstagen täglich 96 Minuten Mehrarbeit zulässig, ohne dass der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde.Ruhepausen von mindestens 15 Minuten Dauer zählen nicht zur Arbeitszeit. Entsprechend Ihren Angaben beträgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
eine Unterweisung an einem Samstag arbeitsschutzrechtlich grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Zu prüfen wäre, ob der Samstag ggf. als Ausgleichstag für an anderen Werktagen über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeiten benötigt wird und dadurch die Samstagsarbeit eingeschränkt ist.Ansonsten ist arbeitsrechtlich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) zu klären, ob Samstagsarbeit möglich ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 5513
zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.Eine Bewilligung setzt in der Regel einen entsprechenden Antrag des jeweiligen Arbeitgebers an die Aufsichtsbehörde voraus.Eine Grenze, bis zu der die tägliche Arbeitszeit verlängert werden kann, schreibt das ArbZG nicht vor. Laut Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski sollen Arbeitszeiten über 12 Stunden an einem Tag nicht bewilligt werden.Die Ausgleichregelung des § 11 ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
-Westfalen zu entnehmen.Zuständige Aufsichtsbehörde sind in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch nähere Informationen bezüglich der Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen bei Filmproduktionen.Die Adressen in den anderen Bundesländern finden Sie hier. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
sich hier eine andere Sichtweise. Wie Sie dem BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 entnehmen können, zählt hier die Reisezeit von Außendienstmitarbeitern (z.B. Monteuren) als vergütungspflichtige Arbeitszeit, da die Reisetätigkeit zu den arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten der Außendienstmitarbeiter zählt. ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
und außergewöhnlichen Fällen, die nicht vorhersehbar sind und deren Folgen nicht auf andere Weise beseitigt werden können, darf von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes vorübergehend abgewichen werden (§ 14 ArbZG). Da in den Wintermonaten der Einsatz des Hausmeisters für den Winterdienst regelmäßig vorhersehbar ist, sind strenge Maßstäbe für die Inanspruchnahme dieser Bestimmung anzuwenden.Zu Frage 2:Der Begriff ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
als zulässig angesehen werden. Nach dieser Vorschrift darf bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, von verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (auch von der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG) abgewichen werden. Voraussetzung für die Anwendung ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
und rechtzeitig z. B. über Ampelkontenregelungen Abweichungen vom Vertretbaren bemerkt werden. Bei einer Arbeitszeitregelung auf Vertrauensbasis besteht natürlich das Risiko, dass dieses Vertrauen, das sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte der jeweils anderen Seite entgegen bringen, beiderseitig, wenn auch nicht gebrochen, so doch in erheblichem Maße gebeugt wird. Dieses Risiko kann minimiert ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 3381
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, möglich (§ 14 Arbeitszeitgesetz). Den Ausfall des ablösenden Dienstes durch Krankheit kann man nicht als außergewöhnlichen Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz bezeichnen. Daher muss der Arbeitgeber bei seiner Dienstplanung den Ausfall des ablösenden Dienstes, berücksichtigen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109