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Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit, jede Tätigkeit an Sonn- oder Feiertagen). ...Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzub ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
und entsprechende Ersatzmaßnahmen vorbereiten, z.B. Springer einsetzen.Ob der Arbeitsplatz verlassen werden darf, muss der Arbeitgeber entscheiden. Dazu sollten die Beschäftigten mit ihrem Vorgesetzten sprechen, unter welchen Voraussetzungen sie den Arbeitsplatz verlassen können, wenn keine Ablösung kommt.Gibt es hier Unklarheiten oder erwartet/verlangt der Arbeitgeber längere Arbeitszeiten, muss die Frage ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
Betriebsverhältnisse, können wir von hier aus nicht beurteilen, ob es sich um gesetzlich zulässige Feiertagsarbeit handelt.Im ArbZG sind Ausgleichsregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 11 ArbZG) getroffen:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag oder an einem Feiertag, welcher auf einen Werktag fällt, beschäftigt, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung der Arbeits ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen von den ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
entfällt oder dass ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird. Ob, bzw. welche Regelungen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis zutreffen, können Sie im Tarifvertrag nachlesen oder bei einer Tarifvertragspartei, z.B. Gewerkschaft bzw. beim Betriebsrat erfragen. ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
, oder bei Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall, sollte jedoch Kontakt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder ggf. der Gewerkschaft aufgenommen werden.Bezüglich der speziellen Anforderungen in anderen Staaten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die IHK zu wenden, welche in der Regel auf Handelstätigkeit im/mit dem Ausland spezialisierte Beratung anbietet (siehe z.B. http://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
) richtet sich nach den anzuwendenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.Zur Klärung der Frage, ob Sie verpflichtet sind Sonn- Feiertagsarbeit zu leisten und welche Vergütung Ihnen dann zusteht, sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.Hinweis:Auf ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Dienst nicht antreten können, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne von § 14 ArbZG handeln. In diesem Fall darf u. a. von den Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten abgewichen werden, wennder Fall unanhängig vom Willen der Betroffenen eintritt (also nicht geplant wurde) unddie Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte befinde ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur am ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer, dass der Beurteilungszeitr ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten und für einen Ers ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Zu dem Sachverhalt findet sich keine direkte Regelung im Arbeitszeitgesetz. Gemäß den vorliegenden Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz und der Bundestags-Drucksache zum Arbeitszeitgesetz handelt es sich um eine Mindestanforderung zur Freistellung von Arbeitnehmern von der Sonntagsarbeit. Da es nur auf die reine Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage ankommt, zählen auch Urlaubstage dazu. Ausge ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1915
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro Ta ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ein ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Arbeitnehmer höchstens vertretbar sind und- ob und ggf. durch welche Maßnahmen (z. B. Einsatz eines Springers oder Beauftragung externer Unternehmen) die Belastung für den Einzelnen reduziert werden kann.Bei der Beurteilung soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.3. Frage: Da zu den Überstunden des Winterdienstes noch weitere Überstunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431