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und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zuständig. Nur sie - und im Streitfall die Gerichte - können deshalb verbindliche Entscheidungen im Einzelfall treffen. Bei Verstößen können z.B. Nachbesserungen verlangt oder gegebenenfalls auch Bußgelder verhängt werden, deren Höhe im Einzelfall der Schwere des jeweiligen Rechtsverstoßes angepasst wird.Die Art und Weise der Zeiterfassung wird in einem Unternehmen ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
und Wirtschaft, Heidelberg), handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Bei Betriebsversammlungen nach § 43 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG handelt es sich aber nicht in diesem Sinne um freiwillige Veranstaltungen, da diese hiernach gesetzlich gefordert sind. Ferner ist davon auszugehen, dass Beschäftigte, die nicht an der Versammlung teilnehmen, ihre Zeit nicht beliebig ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
arbeitsrechtlich geklärt werden. Dazu sollte der Betriebs-/Personalrat angesprochen werden. Das Arbeitsgericht stellt auf Antrag fest, wie lange ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich arbeiten muss.Hinweis:Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) bleibt auch dann bestehen, wenn gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wird. ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) behalten Sie auch dann, wenn gegen gesetzliche Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen würde. ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
Ausgleichszeitraum neben den gesetzlichen Vorgaben auch an die betrieblichen Schwankungen angepasst wird. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 7383
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus, wenn- in die Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13192
Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 29528
- bzw. Minusstunden keine gesetzlichen Regelungen gibt, sollte hierzu grundsätzlich eine schriftliche Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bzw. Betriebsrat getroffen werden. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
, Tagespresse, Verkehrs-, Versorgungs- und landwirtschaftliche Betriebe und das Bewachungsgewerbe.Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass die allgemein gebräuchlichen und zumutbaren betriebstechnischen und organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Darüber hinaus dürfen Produktionsarbeiten durchgeführt werden, wenn die Produktionseinrichtungen bei einem Abschalten zerstört oder beschädigt ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zuständig. Nur sie - und im Streitfall die Gerichte - können deshalb verbindliche Entscheidungen im Einzelfall treffen. Bei Verstößen können z.B. Nachbesserungen verlangt oder gegebenenfalls auch Bußgelder verhängt werden, deren Höhe im Einzelfall der Schwere des jeweiligen Rechtsverstoßes angepasst wird.Die Art und Weise der Zeiterfassung wird in einem Unternehmen ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
eine gesetzliche Ruhezeit eingehalten wurde, beginnt mit der Arbeitsaufnahme in der Rufbereitschaft ein neuer „individueller Werktag“ und die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft zählt dann zum folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Rufbereitschaft um 16:00 und Einsatz ab 03:30 Uhr: Bei Einsatzbeginn sind 11 Stunden Ruhezeit eingehalten und um 03:30 beginnt arbeitszeitrechtlich ein neuer „individueller ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die vorgenannten Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich sind, wenn im v.g. Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.Da in vielen Branchen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt bei g ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für versicherte Personen grundsätzlich auch dann, wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wurde.Bezüglich möglicher ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
also auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden, wenn diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Diese Arbeiten sind gesetzlich zugelassen und bedürfen keiner weiteren Ausnahmegenehmigung. Auf die Ausgleichs- und Ersatzruhetagsregelungen des § 11 ArbZG weisen wir hin.Ob mit Theatvorstellungen verbundene Arbeiten sonntags ausgeführt werden müssen oder ob eine Erledigung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für versicherte Personen grundsätzlich auch dann, wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wurde.Bezüglich möglicher ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981