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Das Arbeitszeitgesetz gibt keine zahlenmäßige Vorgabe, wie oft Nachtwache im Krankenhaus geleistet werden darf. Gemäß § 6 Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.Hierzu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1406
Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080
ist die vom Arbeitszeitgesetz benannte Regelarbeitszeit, hier acht Stunden pro Werktag mal sechs mögliche Werktage = max. 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt, wobei in der Regel im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart wird.Wenn z. B. am Mittwoch bei Arbeitgeber 1 eine Arbeitszeit von sechs Stunden erbracht wird, verbleiben an diesen Mittwoch noch maximal weitere vier Stunden als Arbeitszeit ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten. Unter § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dazu folgendes festgelegt:"Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Arbeitsunterbrechungen nicht den Kriterien als Pause oder als Ruhezeit entsprechen, sind diese Arbeitsunterbrechungen Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitszeit und betriebsbedingte Arbeitsunterbrechungen dürfen als Arbeitszeit zusammen maximal 10 Stunden täglich nicht überschreiten. ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden. Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18637
Arbeitstag sein sollte.Die Lage des Werktages ist nicht mit dem Kalendertag identisch. Hier ist es so, dass der Werktag ab Beginn der üblichen Arbeitszeit zählt und nach 24 Stunden endet. Die Lage des Werktages kann somit für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden sein. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, beziehen ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 29528
Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
diese den Beschäftigten nicht schlechter stellen als das Arbeitszeitgesetz vorgibt. In § 6 ArbZG ist die Arbeitszeit für Nacht- und Schichtarbeitnehmer geregelt. So werden verschiedene Empfehlungen genannt, wie beispielsweise maximal drei Nachtschichten in Folge, Frühschicht nicht zu früh (vor 6 Uhr). Im Einzelnen können Sie die Empfehlungen auf folgenden Internetseiten einsehen: z.B ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5179
werden. Weitere Regelungen z.B. für Arbeitsbereitschaft i.V.m. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen finden sich unter § 7 ArbZG.In außergewöhnlichen Fällen (Notfälle, etc.) sind weitere Abweichungen zulässig (§ 14 ArbZG).Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die unter § 3 ArbZG genannten Arbeitszeiten (maximal 10 Stunden) auch bei der Montage einer Anlage einzuhalten sind.Eine Mitteilung an die zuständige ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
, dass durch ein zweites Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten werden, muss er einschreiten und die Nebentätigkeit ganz oder teilweise untersagen.Ob dies bei Ihrer Tätigkeit der Fall ist, müsste unter Berücksichtigung der Arbeits- und Ruhezeiten im Einzelfall, ggf. von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, geprüft werden.Werden die gemäß ArbZG maximal zulässigen Arbeitszeiten eingehalten, hängt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 16 ArbZG). Dabei hat der Arbeitgeber die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG zu gewährleisten:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5828
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Der (bzw. die) Arbeitgeber ist (sind) nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Ermittlung der gesamten Arbeitszeit seiner (ihrer) Arbeitnehmer verpflichtet.Im § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz heißt es: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Es geht darum entsprechend § 3 ArbZG1. die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und2. die durchschnittliche werktägliche ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich angeseh ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075