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Gibt es spezielle Regelungen für die Arbeitszeiten im Schichtdienst für volljährige Auszubildende?
KomNet Dialog 5179
Stand: 11.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Schichtarbeit
Frage:
Ich arbeite als volljähriger Auszubildender (BA-Student) in einem Unternehmen im Schichtdienst. 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche, auch feiertags. Im Ausbildungsvertrag ist lediglich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Gibt es spezielle Regelungen für Auszubildende? Müssen Zuschläge (in Geld oder Zeit) gewährt werden?
Antwort:
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Arbeitszeit ist, auch im Schichtbetrieb, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG. Arbeitnehmer in Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Somit fallen Auszubildende unter das Arbeitszeitgesetz. Per Arbeitsvertrag können bezüglich der Schichtarbeit weitere Vereinbarungen getroffen werden, allerdings dürfen diese den Beschäftigten nicht schlechter stellen als das Arbeitszeitgesetz vorgibt. In § 6 ArbZG ist die Arbeitszeit für Nacht- und Schichtarbeitnehmer geregelt. So werden verschiedene Empfehlungen genannt, wie beispielsweise maximal drei Nachtschichten in Folge, Frühschicht nicht zu früh (vor 6 Uhr). Im Einzelnen können Sie die Empfehlungen auf folgenden Internetseiten einsehen: z.B. die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Schichtarbeit.
Zuschläge für Nacht- und Spätdienste sind in den Betriebsvereinbarungen (BV) geregelt. Falls keine BV existiert, ist dies arbeitsvertraglich zu regeln. Der Gesetzgeber schlägt einen angemessenen Ausgleich für die mit Nachtarbeit verbundene Beeinträchtigung vor.