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nicht haltbar wäre es, Arbeitnehmern im Außendienst die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften aufzuerlegen.Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 ArbZG ist gegenüber der Aufsichtsbehörde ebenfalls der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Änderungen in der Schichtplangestaltung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 3293
Aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sich ergebende Unterweisungs- oder Fortbildungspflichten jeglicher Art sind keine freiwilligen Fortbildungsmaßnahmen, sondern Grundpflichten des Arbeitgebers im Sinne des § 3 Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Kosten für Maßnahmen dafür darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Dazu zählen z.B. auch Kosten ...
Stand: 24.05.2023
Dialog: 4519
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr als 1 ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10668
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG muss der Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten. Per Tarifvertrag kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich ist es üblich, dass bei Vollkonti-Betrieb die Schichtpläne durchgehen und Sie, wenn Sie frei haben möchten, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen. Allerdings steht ihnen ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 2912
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder von der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 621
eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von acht Wochen zu gewähren ist .Der Ersatzruhetag ist unmittelbar in Verbindung mit einer Tagesruhezeit (also 11 Std. plus 24 Std.) zu gewähren (soweit technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen)! (§ 11 Abs. 3 und 4 ArbZG)Für die Weihnachtsfeiertage bedeutet das (im Jahr der Fragestellung fielen die Weihnachtsfeiertage auf Werktage ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium, ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgle ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
Da die Tätigkeiten im Ausland stattfinden, in dem von Ihnen geschilderten Fall in Indien, finden die Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hier keine Anwendung.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es u.a. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. ...
Stand: 15.08.2025
Dialog: 44147
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für die Beschäftigten zu erfolgen.Der Samstag gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als regulärer Arbeitstag, so dass gegen ...
Stand: 04.09.2025
Dialog: 5513
, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers (Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nummer 9 ArbZG).Die Regelungen des ArbZG gelten auch für Arbeitgeber bei Filmproduktionen. Weitere Informationen sind dem Internetangebot des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5995
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist der dritte Abschnitt relevant.Nach dem ArbZG besteht ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen siehe § 9 Abs. 1 ArbZG "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291