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Der § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz findet bezüglich der Reduzierung der Ruhezeit hier keine Anwendung. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz sagt zu der Reduzierung der Ruhezeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 aus, dasseine Reduzierung der Ruhezeit auf Minimal 9 Stunden zulässig ist, eine weitere Veränderung der Ruhezeit des § 5 Abs.1 jedoch nicht zugelassen ist.Dementsprechend findet eine weitere Reduzierung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 26234
gesetzliche Pausenregelungen gibt es für Mütter im Mutterschutzgesetz sowie für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz. Es besteht über § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG die Möglichkeit, durch Tarifvertrag Kurzpausen einzuführen, wobei die Mindestdauer einer Kurzpause 5 Minuten nicht unterschreiten sollte. Außerdem muss zumindest eine der Unterbrechungen so lang sein, dass die notwendige Nahrungsaufnahme ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Zu 1: Es greift § 10 Abs. 1 Nr. 14 Arbeitszeitgesetz - ArbZG : Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern ist zulässig.Zu 2: Die Arbeiten müssen bei der zuständigen Behörde nicht angezeigt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
Notdienste sind Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung und Beratung von Personen in einer Notsituation, deren Weiterbestehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wirtschaftlichen Schäden oder sonstigen erheblichen Nachteilen verbunden wären (z.B. Wiederherstellung der Betriebssicherheit von Fahrzeugen, Beseitigung von Störungen an Versorgungsinstallationen, Sperrung von Kreditkarten, Aufzugsn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 622
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gelten uneingeschränkt auch bei der Anwendung von Vertrauensarbeitszeit. Das bedeutet, dass für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
, wenn er nicht tragfähig oder nicht zumutbar ist.Der 1. Weihnachtstag ist ein sogenannter stiller Feiertag, d.h. an eine mögliche Ausnahme werden noch strengere Maßstäbe gelegt.Der 1. und der 2. Weihnachtstag zählen grundsätzlich, unabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme, als zwei Tage bei der 5 - Tage - Regelung des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung und Ruhezeit.An ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
am Sonn- oder Feiertag möglich sind, ob es z.B. nicht die Möglichkeit einer Umleitung für den Verkehr gibt.Je nach Begründung ist dann zu prüfen, ob unter Umständen nicht auch § 10 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) oder § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG (besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens) als Rechtsgrundlage in Frage kommen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
sein (Bewilligung nach § 13 Abs.3 Nr. 2b ArbZG oder ggf. nach § 15 Abs. 2 ArbZG). Da Ausnahmen stets mit einer Prüfung des Einzelfalls verbunden sind, kann Ihnen eine verbindliche Antwort nur die für Ihr Unternehmen zuständige Arbeitsschutzbehörde geben. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
ist jede selbstständig handelnde, organisatorische Einheit eines Unternehmens zu verstehen. Damit ein sog. Profitcenter eine Bewilligung (insbesondere nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 b ArbZG) erhalten kann, müssen folgende Rahmenbedingungen gegeben sein:Ein Profitcenter ist ein organisatorischer Teilbereich in einem Unternehmen mit· eigener Abrechnung· Gewinn- und Verlustrechnung· Periodenerfolg ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
werden kann.Sollte dieser Tag mit Präsentationsständen, auch von den eigenen Lieferanten oder Kunden, durchgeführt werden, könnte man die Veranstaltung als Hausmesse deklarieren. Eine Bewilligung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 a ArbZG wäre dann möglich.Abgestelltes Personal nur für die Bewachung der Betriebseinrichtungen (ohne Beratung / Verkauf / Produktion) fällt unter den gesetzl. Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437
Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Fitnessstudios sind nach § 10 Abs.1 Nr.7 ArbZG vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen. Gemäß § 11 Abs.3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund ...
Stand: 31.10.2023
Dialog: 4557
bei ehrenamtlichen Tätigkeiten keine Anwendung. Vor diesem Hintergrund ergeben sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2018 für freiwillige Feuerwehrleute in Deutschland keine Auswirkungen." (Hervorhebung durch KomNet)Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) wird im § 20 Abs. 2 u.a. festgelegt, dass ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 4552
Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Hierzu enthält der § 10 eine Aufzählung von zulässigen Arbeiten.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 ArbZG ist S-/Feiertagsarbeit zulässig ... beim Transport und Kommissionieren von leicht verderblichen Waren i. S. d. § 30 Abs. 3 Nr. 2 StVO.Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Frischwaren wegen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird. Alternativ können auch abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG getroffen werden. Hier heißt es, sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584