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Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
werden. Weitere Regelungen z.B. für Arbeitsbereitschaft i.V.m. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen finden sich unter § 7 ArbZG.In außergewöhnlichen Fällen (Notfälle, etc.) sind weitere Abweichungen zulässig (§ 14 ArbZG).Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die unter § 3 ArbZG genannten Arbeitszeiten (maximal 10 Stunden) auch bei der Montage einer Anlage einzuhalten sind.Eine Mitteilung an die zuständige ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung und Ruhezeit.An ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Notdienste sind Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung und Beratung von Personen in einer Notsituation, deren Weiterbestehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wirtschaftlichen Schäden oder sonstigen erheblichen Nachteilen verbunden wären (z.B. Wiederherstellung der Betriebssicherheit von Fahrzeugen, Beseitigung von Störungen an Versorgungsinstallationen, Sperrung von Kreditkarten, Aufzugsn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 622
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Zu 1: Es greift § 10 Abs. 1 Nr. 14 Arbeitszeitgesetz - ArbZG : Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern ist zulässig.Zu 2: Die Arbeiten müssen bei der zuständigen Behörde nicht angezeigt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 13782
Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit im Be ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber kein ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften am ausl ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetzes wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Ar ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßi ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
zu einem Ausgleichszeitraum, dieser muss sich aus dem Tarifvertrag ergeben.Da Bereitschaftsdienst gemäß § 2 ArbZG Arbeitszeit ist, endet Ihre Arbeitszeit um 10:00 Uhr. D.h., selbst für den Fall, dass ein Tarifvertrag einschlägig ist und dort die Möglichkeit einer Ruhezeitverkürzung um zwei Stunden eröffnet wurde, können Sie Ihre Arbeit frühestens um 19:00 Uhr wieder aufnehmen (hier nach neun Stunden) und nicht um 17:00 ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040