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Unter der Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (Vergleiche § 3a ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (Vergleiche § 3a ArbStättV ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
dieser einen Maschine gegeben ist. Er wird unter den gleichen Betriebs- und Aufstellungsbedingungen wie der LWA ermittelt und ist von möglichen Einflussgrößen, wie dem Fremdgeräusch benachbarter Maschinen und dem Reflexionsschall der Decke und der Wände, d. h. der Raumrückwirkung, bereinigt. Der LpA ist demnach als Emissionskenngröße nicht zu verwechseln mit dem Beurteilungspegel aus der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18538
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
Wer Fachkundig ist wird in der TRLV Teil 2: Messung von Lärm unter der Nummer 3 beschrieben. Hier sind insbesondere folgende Absätze zu beachten:"...."(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Lärmmessungen fachkundig und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.(5) Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 22887
Schon seit einiger Zeit wird persönlicher Gehörschutz mit integrierten elektronischen Schaltungen ausgerüstet. So wird bei Kapselgehörschützern über sogenannten Antischall (Active Noise Reduction (ANR) bzw. Active Noise Cancellation (ANC)) versucht, eine entsprechende Lärmreduzierung (aktive Geräuschunterdrückung) zu erreichen.Auf Grund der physikalischen Gesetzmäßigkeiten (Berechnung der Schallwe ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
Der Begriff des Lärmkatasters hatte seinen Ursprung in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 "Lärm".Diese Unfallverhütungsvorschrift ist ersetzt worden durch die Regelungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV. Der Begriff des Lärmkatasters wird in der LärmVibrationsArbSchV nicht verwandt. Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes steht auch bei der ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 24556
Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen, minderjährig ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152
mit bestehendem Innenohrschaden (Hörminderung mit audiometrisch nachweisbaren Merkmalen eines Haarzellschadens, die bei 3 kHz 40 dB überschreitet) sind daher folgende Kriterien besonders wichtig: - Die Schalldämmung muss auch in der betrieblichen Praxis sicher gewährleistet sein. - Die ohnehin verringerte Sprach- und Signalverständlichkeit sowie das verringerte Richtungshören darf zusätzlich so wenig ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung muss durch fachkundige Personen durchgeführt werden (§ 5 LärmVibrationsArbSchV).In den technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV werden wiederum konkretisierende Erläuterungen zur Verordnung, zur Gefährdungsbeurteilung und zu den Lärmschutzmaßnahmen, z.B. in der TRLV - Lärm Teil 3 ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und Vibrationen ist in Deutschland durch die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt und ist daher auch für die Beschäftigten in Diskotheken gültig. Um eine Gehörgefährdung bei Beschäftigten zu verhindern, macht die LärmVibrationsArbSchV Vorgaben, wozu u. a. die Einhaltun ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
zu überhören deutlich erhöht. Infolge dessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) muss die Art des zu verwendeten Gehörschutzes anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
Eigenschaften ist eine Schallpegeltopographie mit Linien in 1 dB Schritten noch mess- bzw. darstellbar. Ergänzende Informationen: Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-305 „Geräuschminderung im Betrieb“; Fachbroschüre „ Lärmminderungsprogramme im Arbeitsschutz“, G.Neugebauer, Verlag Technik & Information, Bochum, (DIN A5) ...
Stand: 25.04.2014
Dialog: 19393
zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV). Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
. In der GUV-V B3, §1 wird aber auch aufgeführt, dass abhängig von der Art der Tätigkeit auch unterhalb eines Beurteilungspegels von 85 dB (A) Auswirkungen auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit möglich sind (siehe DAL-Grafik - Bewertung von Umweltgeräuschen am Beispiel Straßenverkehr als Anlage).Zum 15.02.2006 muss die Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG „Mindestvorschriften zum Schutz ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830