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KomNet-Wissensdatenbank

Wie hoch darf die Lautstärke in einem Pausenraum sein?

KomNet Dialog 10213

Stand: 20.06.2024

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte

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Frage:

Wie hoch darf nun mittlerweile die Lautstärke in einem Pausenraum sein: nach aktuellem Stand der Technik und den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen?

Antwort:

Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) relevant. Die Forderung unter § 7 der LärmVibrationsArbSchV, dass der Arbeitgeber die nach § 3 Absatz 1 Satz 6 der LärmVibrationsArbSchV festgelegten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist.

In diesem Zusammenhang ist die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.2) für Pausen- und Bereitschaftsräume heranzuziehen:

"(...) Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.“

Hinweis: Auf die Informationen zum Thema "Lärm" der BGHM weisen wir hin.