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Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
) nach Beendigung der Nutzung an den Zulassungsinhaber (Hersteller/Inverkehrbringer) zurückzugeben. Ist dies nicht möglich, so sind die Ionisationsrauchmelder in Nordrhein-Westfalen an die Landessammelstelle Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung Köln abzugeben.Die Bauartzulassung ermöglicht nur eine genehmigungsfreie Verwendung und Lagerung von Ionisationsrauchmeldern. Personen oder Unternehmen ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 1866
Das Bauartzulassungsverfahren nach der Röntgenverordnung (RöV) ist nur für technisch genutzte Röntgeneinrichtungen von Bedeutung. Diese Bauartzulassungen werden, wie von Ihnen aufgeführt, auf Antrag des Herstellers oder Einführers nach Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilt und auf 10 Jahre befristet. Nach § 8 Abs. 1 der RöV gilt ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 5015
Ein Vollschutzgerät, welches eine Bauartzulassung des Bundesamtes für Strahlenschutz besitzt, muss zur erstmaligen Inbestriebnahme nicht von einem Sachverständigen geprüft werden. Grundsätzlich muss jedoch jede Röntgeneinrichtung spätestens alle fünf Jahre wiederkehrend von einem Sachverständigen geprüft werden. (§ 88 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)Ein Vollschutzgerät ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7921
. des Genehmigungsbescheides oder der Bauartzulassungen sowie die etwaigen von der zuständigen Behörde erlassenen Anordnungen oder Auflagen,bei Gefahr für Mensch und Umwelt unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr zu treffen,die unverzügliche Mitteilung aller Mängel, die den Strahlenschutz beeinträchtigen an den Strahlenschutzverantwortlichen /-bevollmächtigten und Vorschläge zu deren Behebungdie ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 719
Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 2715
Gemäß § 206 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist keine Genehmigung für den Umgang (Verwendung, Lagerung und Beseitigung) von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder auf Grund des § 117 Abs. 6 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung genehmigungsfrei hergestellt wurden, notwendig. Somit ist der Umgang mit Glühstrümpfen ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18030
Nein. Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 736
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
ein Krankenpfleger im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV in einem Überwachungs- oder Kontrollbereich tätig wird, ist er als strahlenexponierte Person einzustufen. Ausnahmen sind im Kontrollbereich nur in engen Grenzen möglich (effektive Dosis im Kalenderjahr max. 1 mSv). Sollte ein Krankenpfleger durch den Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten außerhalb eines genehmigten ...
Stand: 23.09.2017
Dialog: 30356
, unterliegt der Umgang der Überwachung des Strahlenschutzrechts. Hierbei ist beim Umgang mit mehreren radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze wichtig, dass der Umgang nur dann genehmigungsfrei ist, wenn das Ergebnis der Summenformel (siehe Anlage 4 Tabelle 1) kleiner ist als der Wert 1 oder ausreichend sichergestellt ist, dass die radioaktiven Stoffe nicht zusammenwirken können.zu 2.: Gibt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
und der Strahlenschutzbeauftragte, eine fachkundige Person, die den tatsächlichen Umgang mit den radioaktiven Stoffen vor Ort beaufsichtigen. Der Strahlenschutzverantwortliche kann jedoch auch selbst fachkundig sein, dann entfällt gegebenenfalls der Strahlenschutzbeauftragte; der Ansprechpartner der Personalvertretung ist dann nur der Verantwortliche selbst. Sowohl die Bestellung als auch das Ausscheiden ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 1833
Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet ...
Stand: 01.06.2015
Dialog: 23971
Nein, die Umgangsgenehmigung hat für Drittfirmen keine Gültigkeit! Sie gilt nur für die natürliche oder juristische Person, die im zugehörigen Genehmigungsbescheid als Strahlenschutzverantwortliche aufgeführt ist. Des Weiteren gilt sie auch nur für die Umgangsorte und radioaktiven Stoffe, die im jeweiligen Genehmigungsbescheid explizit genannt werden.Würde eine andere Firma, hier Drittfirma, Tätig ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 5175
1. Ist das Arbeiten unterhalb der Freigrenze anzeigepflichtig, auch wenn es nicht genehmigungspflichtig ist? Entweder ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) genehmigungspflichtig oder der Umgang ist nach § 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsfrei. Das Strahlenschutzrecht kennt in diesem Sinne keine Anzeigepflicht ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7832
Der Umgang mit Ni-63 fällt unter den Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes. In der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde sind in Anlage A die für den Erwerb der Fachkunde erforderlichen Fachkundegruppen aufgeführt. Für den Umgang mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) mit Ni-63 ist ein Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S1.2, bestehend aus dem Modul GG ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 5187
mit geltenden Normen im Zusammenhang mit Sicherheit und dem Stand der Technik von Röntgeneinrichtungen gibt ebenfalls der Sachverständigenprüfbericht Auskunft. Sollte eine Anlage nicht mehr sicher sein und die Anlage nicht repariert oder aufgerüstet werden können, so wird ein weiterer Betrieb untersagt.Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. In dieser Genehmigung ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 3931
Bei der Beantwortung der Frage muss zwischen den Begriffen Freigrenze und Freigabe unterschieden werden.Des Weiteren kann bei dieser Fragstellung der Begriff der radioaktiven Abfälle mit dem Begriff des radioaktiven Stoffes gleichgesetzt werden.Die Freigrenzen sind das Einstiegskriterium für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).Eine Tätigkeit ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 8319
Eine externe Firma, die Wartungsarbeiten bzw. Strahlerwechsel an einem Afterloadinggerät durchführen will, benötigt hierfür eine eigene Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen. Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts seit dem 31.12.2018 ist die Rechtsgrundlage für eine solche Genehmigung in § 12 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz zu finden.Eine Genehmigung zur Beschäftigung in fremden ...
Stand: 04.11.2019
Dialog: 1930
Bei der Verwendung eines Ionengenerators zur IMS (Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie) mit einer Nickel-63-Quelle mit 370 MBq (die Aktivität liegt oberhalb der Freigrenze von Ni-63) handelt es sich um Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und somit um eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Eine entsprechende Genehmigung ist somit ...
Stand: 30.10.2019
Dialog: 42881