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Wer überwacht, ob veraltete Röntgen- und Strahlungsgeräte in Tierhaltungseinrichtungen eine Gefahr für die Tiere darstellen?

KomNet Dialog 3931

Stand: 21.10.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

An Tieren werden zum Zweck der Behandlung und zur Diagnostik sowohl Röntgenstrahlen als auch radioaktive Stoffe verwendet. Wer überwacht, ob innerhalb von Tierhaltungseinrichtungen abgestellte, defekte und zum Teil völlig veraltete Geräte eine Gefahr für ebenfalls in dieser Einrichtung eingestallte Tiere darstellen?

Antwort:

Röntgeneinrichtungen sind vor der Inbetriebnahme und anschließend alle 5 Jahre einer Sachverständigenprüfung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen zu unterziehen. Der Betrieb der Röntgeneinrichtung ist nur in dem vom Sachverständigen überprüften und im Prüfbericht aufgeführten Röntgenraum zulässig. Ausnahmen hiervon regelt Ihre zuständige Behörde. Über die Übereinstimmung mit geltenden Normen im Zusammenhang mit Sicherheit und dem Stand der Technik von Röntgeneinrichtungen gibt ebenfalls der Sachverständigenprüfbericht Auskunft. Sollte eine Anlage nicht mehr sicher sein und die Anlage nicht repariert oder aufgerüstet werden können, so wird ein weiterer Betrieb untersagt.

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. In dieser Genehmigung werden unter anderem der Umgangsort, die Ausstattung der Räume und die Voraussetzungen für den Umgang beschrieben.

Aufsichtsbehörde und damit für die Einhaltung der Vorschriften nach dem Strahlenschutzgesetz zuständige Aufsichtsbehörde sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen.