Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung benötigt eine externe Firma für Wartungsarbeiten an einem Afterloadinggerät?

KomNet Dialog 1930

Stand: 04.11.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

Favorit

Frage:

Ich habe eine Frage zum Strahlenschutzrecht. Eine Servicefirma führt in einem Krankenhaus Wartungsarbeiten bzw. Strahlerwechsel an einem Afterloadinggerät durch. Welche Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung benötigt die externe Firma? Das Krankenhaus ist im Besitz einer Umgangsgenehmigung. Diese beeinhaltet jedoch nicht die v.g. Tätigkeiten. Es herrscht Unklarheit darüber, ob die Servicefirma eine Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV und/oder eine Genehmigung nach § 15 StrlSchV benötigt.

Antwort:

Eine externe Firma, die Wartungsarbeiten bzw. Strahlerwechsel an einem Afterloadinggerät durchführen will, benötigt hierfür eine eigene Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen. Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts seit dem 31.12.2018 ist die Rechtsgrundlage für eine solche Genehmigung in § 12 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz zu finden.


Eine Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 25 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz ist in diesen Fällen nicht ausreichend bzw. erforderlich.