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Ist ein Krankenpfleger strahlenexponiert beim Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten?
KomNet Dialog 30356
Stand: 18.02.2026
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen
Frage:
Ist ein Krankenpfleger strahlenexponiert beim Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten? Wenn ja, wie hoch und wie lange besteht die Strahlenbelastung? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen?
Antwort:
Die verbindlichen Regelungen sind aktuell in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten. Strahlenexponierte Personen definiert § 71 Abs. 1 StrlSchV. Unterschieden wird, vereinfacht ausgedrückt, in 2 Kategorien.
Kategorie A Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv führen kann und Kategorie B Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv führen kann.
Das korrespondiert mit den Strahlenschutzbereichen nach § 52 Abs. 2 StrlSchV. Hier wird unterschieden in Überwachungsbereiche - zulässige effektive Dosis für Personen bis 6 mV im Kalenderjahr - und Kontrollbereiche - zulässige effektive Dosis für Personen größer 6 mSv im Kalenderjahr. Sofern ein Krankenpfleger im Rahmen einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in einem Überwachungs- oder Kontrollbereich tätig wird, ist er als strahlenexponierte Person einzustufen. Ausnahmen sind im Kontrollbereich nur in engen Grenzen möglich (effektive Dosis im Kalenderjahr max. 1 mSv).
Sollte ein Krankenpfleger durch den Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten außerhalb eines genehmigten Überwachungs- oder Kontrollbereiches im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten, wäre von einer fehlerhaften Rechnung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. im Genehmigungsverfahren auszugehen.
Folgende Überlegung zur Berechnung der effektiven Dosis. Sie wird bestimmt durch die Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) an der Oberfläche des Uringefäßes und der Zeit, die der Krankenpfleger das Gefäß in den Händen hält. Wenn man als ODL 10 µSv/h ansetzt kann das Gefäß mindestens 30 Minuten am Tag getragen werden, ohne dass im Kalenderjahr die effektiven Dosis von 1 mSv überschritten wird (bei angenommenen 200 Arbeitstagen im Jahr). Bei Erreichen der angegebenen Tragezeit ist eine messtechnische Überprüfung der angenommenen ODL an der Oberfläche des Uringefäßes zu empfehlen.