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, entsprechend der Schutzstufenzuordnung, geeignete räumliche Schutzstufenbereiche festzulegen und mit der Schutzstufenbezeichnung sowie mit dem Symbol für Biogefährdung nach Anhang I zu kennzeichnen.Weitere Informationen finden sich auch in der konkretisierenden Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100). ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen - in dem von Ihnen beschriebenen Fall auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV).Um in diesem Rahmen das erforderliche Schutzniveau zu ermitteln, ist die vorliegende Schutzstufe zu ermitteln.In die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 19576
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
Wie bei jedem Umgang mit Lebensmitteln ist auch bei der Verarbeitung oder Zubereitung von Fisch mit dem Auftreten biologischer Arbeitsstoffe zu rechnen. Seefisch z. B. kann mit verschiedenen Erregern, wie E. coli, Listerien oder Vibrionen kontaminiert sein. Ob diese Organismen bereits im Fisch vorhanden waren oder durch unzureichende Hygiene eingetragen wurden, ist hier zweitrangig.Die Grundsätze ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 6995
Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 42431
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien", für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der TRGS 526 "Laboratorien" beschrieben.Für ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6625
Tätigkeit sehr starken Verschmutzungen ausgesetzt sind. Gemäß Absatz 4 sollen bei Umkleideräumen mit mehreren Zugängen Ein- und Ausgang getrennt sein. Ist der Umkleideraum für eine gleichzeitige Benutzung von mehr als 100 Beschäftigten bestimmt, so müssen die Ein- und Ausgänge ebenfalls getrennt sein.Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 6798
Bzgl. dieser Fragestellung hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Technische Empfehlungen / Stellungnahmen verfasst. Diese sind im Internet abrufbar unter BAuA - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Technische Empfehlungen zur Labortechnik - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Siehe Beschluss 13/2023 "Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44082
In der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist unter Punkt 5.3 "Schutzstufe 2" Absatz 23 u. a. Folgendes gefordert:"[...] Schutzhandschuhe sind in Abhängigkeit von der Tätigkeit zu tragen, immer jedoch dann, wenn die Hände Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, potenziell ansteckenden Materialien ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 14432
Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4212
für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt, beraten zu lassen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier kann insbesondere die TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten" weitere Informationen anbieten. Die genannten ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 27327
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" werden in Bezug auf Ihre Frage unter der Nummer 4.3 die folgenden organisatorischen Maßnahmen gefordert:"(5) Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
Zum Hygieneplan wird in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" unter Nr. 3.5 ausgeführt:"Der Hygieneplan im Sinne der TRBA ist eine Zusammenstellung von persönlichen und objektbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der (mikrobiologischen) Verunreinigung, z.B. von Händen, Materialien/Gegenständen oder Oberflächen durch biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 12.10.2020
Dialog: 43292