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Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
an Asbestprodukten in Nr. 16. Bitte beachten Sie, dass in der TRGS 519 genannte Regelungen teilweise durch die schärferen Vorgaben der (neueren) GefStoffV 2010 aufgehoben bzw. neu geregelt sind. Z. B. sind das Abwaschen und Beschichten von Außenwandflächen nach TRGS 519 Nr. 16.2 (1) und (6) sowie das Wiederanbringen (3) gemäß der GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (1) und (2) verboten. Die Zaunverkleidung ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung.Nein!Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nein!In der TRGS 519 Kapitel 8 heißt es:8 Sicherheitstechnische Maßnahmen 8.1 Allgemeine Anforderungen (1) Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden und die Ausbreitung von Asbeststaub verhindert wird, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
reicht die Angabe des Baujahrs aus.(3) Weiterreichende Informations-, Schutz- oder Überwachungspflichten, die sich für den Veranlasser nach anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte."Veranlasser ist in Ihrem Fall der Bauherr (Auftraggeber)."§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung(1) Im Rahmen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
zu schützen durch[...]2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und[...]"Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nach der TRGS 519 handelt es sich bei der Entfernung der AZ-Rohre um eine Abbrucharbeit. Da in der Praxis während des Ausbaus von AZ-Rohren ausnahmslos immer mit Bruch gerechnet werden muss, ist bei diesen Arbeiten gemäß Nr. 16.3 (6) TRGS 519 entsprechend Nr. 14 – 14.3 TRGS 519 eine Abschottung zu erstellen ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich gilt: BT-Verfahren, also emissionsarme Verfahren, sind 1:1 umzusetzen. Nur bei der exakten Umsetzung (1:1) der zugelassenen emissionsarmen Verfahren kann eine maximale Faserfreisetzung von 10.000 F/m³ angenommen werden.In Ihrem Fall handelt es sich nicht um Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
können nur messtechnisch nachgewiesen werden. Bei den BT Verfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen dieser messtechnische Nachweis erfolgt ist.Unter der Voraussetzung, dass die BT Verfahren 1:1 angewendet werden, können sie von jedem eingesetzt werden, der die dafür notwendige Qualifikation nach Gefahrstoffverordnung und das technische Equipment wie in den BT-Verfahren besitzt. Wenn er das Verfahren ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
durch die zuständige Behörde ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, diese ist sehr wohl erforderlich für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten.Die Formulierungen in der TRGS 519 Nr. 2.8 und 2.9 lassen für die Zukunft andere Verfahren und niedrigere Grenzwerte erwarten.In der Praxis ist die Faserkonzentration nicht feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass Fasern sehr große Mengen (> 1 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
eine Kontaktprobe zu erhalten. Das genügt nicht immer. Das Verfahren liegt nach Einzelfall in der Entscheidung des Sachkundigen vor Ort. So kann das Labor die Probe im REM untersuchen ohne dabei weitere Fasern freizusetzen.Der Begriff „bereits abgebrochene Bodenbeläge“ bedarf der genaueren Definition:1. Sind es Beschädigungen noch liegender Bodenbeläge?2. Oder liegen bereits herausgerissene Beläge ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
. Die Beschichtung ist hier (noch) gestattet; sie ist nicht mehr anzuwenden nach Asbestrichtlinien (Anhang 16 techn. Baubestimmungen Ausgabe 2021/1 vom 17.01.2022 mit Druckfehlerkorrektur vom 04.03.2022).Instandhaltung bedeutet Wartung (Bewahrung des Sollzustands), Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands) und Instandsetzung (Wiederherstellung des Soll-Zustands).Der Umgang an der von Ihnen ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733