Ergebnisse 21 bis 40 von 58 Treffern
auf Arzneimittel anzuwenden. Damit finden auch die Regelungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" auf Apothekenläger Anwendung.Woher bekomme ich Informationen zur Lagerung unterschiedlicher Gemische für den Apothekenbedarf in einem Lager für entzündliche Flüssigkeiten? In der angesprochenen TRGS 510 kann zum einen in Abhängigkeit der Eigenschaften (Einstufung) und Mengen Ihrer ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
, die im Rahmen der Kleinmengenregelung außerhalb von Lagern gelagert werden darf, darf 1.500 kg nicht überschreiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Abschnitt 3 TRGS 510) müssen sie prüfen, ob die von Ihnen festgelegten Maßnahmen in dem konkreten Fall ausreichend sind. Es ist denkbar, dass Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die von Ihnen beschriebene Form der Lagerung zulässig ist.Zu Frage 2 ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
nicht die TRGS 745 sondern die TRGS 510 heranzuziehen.Die Gasflaschen mit Schweißgerät sind somit unter Beachtung der Bestimmungen der TRGS 510 zu lagern. Ob nun in einem separaten Sicherheitsschrank, separaten Lager oder im Freien im geschlossen und sog. überdachten "Käfig", bleibt dem Anwender überlassen und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
.In Abschnitt 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz ist in Absatz 2 nachzulesen:"Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen nac ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, d ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen ist Folgendes nachzulesen:"(10) Lager im Sinne dieser TRGS ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
und 10.3 als erfüllt (Abschnitt 10.1 Absatz 2 TRGS 510).Fazit:Sowohl für die Lagerung im Arbeitsbereich als auch für das Lagern in Lagern von Druckgasbehältern sind gemäß TRGS 510 Sicherheitsschränke, die lediglich der Feuerwiderstandsklasse G20 entsprechen, nicht ausreichend. ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
es: “Werden Tätigkeiten nach Ziffer 2 im Lager durchgeführt, sind diese separat in der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu bewerten und die notwendigen Schutzmaßnahmen zusätzlich zu ergreifen...“Ziffer 2 bezieht sich also auf Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten im Lager, bei denen ein direkter Kontakt mit dem Gefahrstoff entstehen ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
Grundsätzlich ist die Aufstellung und der Betrieb von Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen, wie einer Lackierkabine, die als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich) eingestuft ist, möglich.Hinweis aus der TRGS 510: In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ist.Entspri ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Konkretisiert ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
Aus dem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben sich für Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang befinden, keine konkreten Mengenbegrenzungen pro Brandabschnitt.Folgendes ist jedoch zu beachten:Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen Beschäftigte sowie andere Personen gefährdet sein können, fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anforderungen zum Schutz vor Brand- u ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
" für den Sicherheitsschrank verfällt nach derzeitiger Rechtslage nicht!Soll der Sicherheitsschrank für nicht entzündbare Flüssigkeiten genutzt werden (s. Dialog 17398), ist dieser nach der Definition der TRGS 510 ein übliches Lager (s. Nr. 2 Abs. 2 TRGS 510). Die Anforderungen an dieses Lager richten sich nach den zu lagernden Gefahrstoffen (s. Tabelle 1 TRGS 510). ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
werden, und entleerte Behälter, die noch Reste von Gefahrstoffen enthalten können, sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert oder entsorgt werden. (7) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1 oder 2, erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 oder 2 eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584