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In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 4.1 Absatz 1 nachzulesen:"Die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten sowie anderer Personen und die Gefährdung der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist durch folgende Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren:...6. Vermeidun ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Die oben genannte Forderung ergibt sich aus dem § 8 Abs. 6 GefStoffV, wonach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert werden müssen. Das heißt aber auch, dass die Mengen „bereitgehalten“ werden dürfen, die für die Arbeit erforderlich sind. Es darf aber nicht gelagert werden.Des Weiteren ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Konkretisiert ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
zu berücksichtigen, die über die Zusammenlagerungstabelle nicht abgebildet werden (z. B. unterschiedliche benötigte Löschmittel, Hinweise im Sicherheitsdatenblatt oder Merkblätter der Unfallversicherungsträger). So sollten z. B. Cyanide nicht mit Säuren zusammengelagert werden da sich bei Kontakt Cyanwasserstoff bilden kann.Fazit:Sollen in einem Gefahrstoffcontainer relevante Mengen an Gefahrstoffen gelagert ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
sind mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen zu begegnen.Nach § 8 Abs. 5 GefStoffV hat der Arbeitgeber Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" näher konkretisiert.Für den vorliegenden ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
für eine Brandentstehung besteht". Hilfreich kann aber auch die TRGS 800 (Brandschutzmaßnahmen) sein.Bestehen im Rahmen der Beurteilung noch Zweifel, so ist der vorbeugende Brandschutz (Feuerwehr) hinzuzuziehen. ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
In der TRGS 526 "Laboratorien" ist hierzu unter dem Punkt 4.16 folgendes nachzulesen:"4.16.1 Sammlung und Transport(1) Die einzelnen Abfallarten sind getrennt so zu sammeln, dass gefährliche Reaktionen ausgeschlossen sind. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind und die von den Beschäftigten sicher transportiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank a ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Grundsätzlich müssen Laugen und Säuren so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden (§ 8 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Der Arbeitgeber hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Weiter gilt nach § 8 Abs. 7 GefStoffV, dass als giftig oder sehr giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
- oder hochentzündliche Flüssigkeit handelt. Handelt es sich aber um gebrauchtes Maschinen- oder Motoröl, so ist dieses per Definition zumindest eine leichtentzündliche Flüssigkeit, wenn der Flammpunkt unbekannt ist.Lageranlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten sind erst ab einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern erlaunispflichtig. Die Lagerung von 500 Liter fällt somit ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
Grundsätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können, gilt die Nummer 1 des Anhang 1 der GefStoffV, insbesondere:Die Mengen an Gefahrstoffen sind im Hinblick auf die Brandbelastung, die Brandausbreitung und Explosionsgefährdungen so zu begrenzen, dass die Gefährdung durch Brände und Explosionen so gering wie möglich ist. (Abschnitt 1.2 Absatz 2 des Anhang 1 Nummer 1 ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
"Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" weisen wir hin.In der DGUV Vorschrift 13 "Organische Peroxide" wird unter § 7 Abs. 8 folgendes ausgeführt:"Räume, in denen organische Peroxide mit einer höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur unter +20 °C gelagert werden, müssen so errichtet und ausgerüstet sein, daß während der Lagerzeit eine dauernde Kühlhaltung sichergestellt ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.."KonKretisiert werden die Regelungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510„Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
°C besitzen, fallen nur nicht unter den Anwendungsbereich der Nrn. 8 bis 10 TRGS 509. Die anderen Punkte sind weiterhin zu beachten.Diese Regelung in der TRGS ist bewusst so gewählt worden, da diese Stoffe in der Regel bei normalen Umgebungstemperaturen und -verhältnissen keine Explosionsgefahr aufweisen. Daher wurde der Anwendungsbereich für die Nummern 8 bis 10 TRGS 509 dort eingeschränkt ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766