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In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die Regelungen der Punkte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
)oder gemäß TRGS 201 mit dem entsprechendem GHS-Piktogramm:GHS05 „Ätzwirkung“ bzw.GHS07 „Ausrufezeichen“zu kennzeichnen.Hinweis: Weitere Kennzeichnungen können auf Grund zusätzlicher gefährlicher Eigenschaften und spezifischer Gefährdungen notwendig sein und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dazu werden auch in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
zu dem Schluss kommen, dass die vorliegende Einstufung Ihres Lieferanten in Ihrem Fall nicht richtig bzw. nicht zutreffend ist, sollten Sie die Einstufung selbst fachkundig vornehmen. Auf die zu berücksichtigende TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ weisen wir hin.Da für Schwefelhexafluorid keine „harmonisierte Einstufung“ (Legaleinstufung) vorgegeben wurde (die ggf ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
, ansonsten muss die Zuordnung der Lagerklasse aus den Angaben des Sicherheitsdatenblattes und aus gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen ermittelt werden. Ist nun beispielsweise „30 %-iges Wasserstoffperoxid“ laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers in die Lagerklasse 5.1B (Oxidierende Gefahrstoffe) nach TRGS 510 eingestuft oder diese Lagerklasse ermittelt, darf dieser Stoff „30 % -iges ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
. des Chemikalienrechts fallen dann grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Im Abschnitt 2 finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(4) Aus dem Brandschutz werden folgende Begriffe verwendet ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen ist Folgendes nachzulesen:"(10) Lager im Sinne dieser TRGS ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung handelt.(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein. (6) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
in Lagerabschnitten.Welche Abstände und Wände notwendig sind, ist je nach Art des Gefahrstoffs (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) in der TRGS 510 festgeschrieben (u. a. siehe oben) und können geringer sein, als für die Zusammenlagerung in Gebäuden.Auf Ihre Frage bezogen:Die Anforderungen für die Lagerung in Gebäuden (gemäß Nummer 2 im Abschnitt 13) können mittelbar auch für die Lagerung im Freien angewandt ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584