Ergebnisse 1 bis 20 von 28 Treffern
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen Sc ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Grundlagen/Informationsbeschaffung:Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:Gefahrenhinweise - H-Sätze:H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Sicherheitshinweise - P-Sätze:P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Diese Angaben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank a ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Grundsätzlich sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist, zu begrenzen.Für Ihre Frage ist zu klären, ob bei Ihnen eine Lagerung oder Bereithaltung erfolgt.Die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
verhindert wird. Die Höhe der Wand muss mindestens 2 m betragen. Die Breite der Wand muss so bemessen sein, dass ein freier, nicht durch die Schutzwand abgesicherter Abstand von 5 m an keiner Stelle unterschritten wird.“ (Nummer 10.3 Absatz 2 TRGS 510)Fazit:Bei Einhaltung von Abständen und Wänden, die den Anforderungen der TRGS 510 entsprechen, handelt es sich im Freien per Definition um eine Lagerung ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen einzuhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzge ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
in offenen und leeren Gebinden stellen somit eine Gefährdung dar (Brand- und Explosionsgefahren). Es müssen entsprechene Maßnahmen (Lagerung im Sicherheitsschrank) dokumentiert und auch im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Dies zum allgemeinen Teil der Argumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.Speziell in § 8 Absatz 1 Nummer 6 wird auf die Begrenzung der am Arbeitsplatz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden."Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Umwelt- und Wasserrecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
Die folgende Antwort bezieht sich ausschließlich auf Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weitere rechtliche Vorgaben (z. B. Wasser- und Abfallrecht) sind bei der Lagerung zu beachten, werden hier jedoch nicht thematisiert.Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne des § ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Die Einschätzung ist richtig. Die Festlegung der Ex-Zonen ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Konkretisierungen für Sicherheitsschränke sind im Beispiel 2.2.8 in der Beispielsammlung der BGR 104 Teil 2 zu entnehmen. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 18965
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen nicht in den Anwendungsb ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
Baustoffen verhindert wird. Die Höhe der Wand muss mindestens 2 m betragen. Die Breite der Wand muss so bemessen sein, dass ein freier, nicht durch die Schutzwand abgesicherter Abstand von 5 m an keiner Stelle unterschritten wird."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Lagerung der Flaschen-Batterien eigenverantwortlich zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Zu Ihrer Frage, ob Schwefelhexafluorid (SF6) mit H280 einzustufen ist?:Grundsätzlich hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendige Informationen über Stoffe u. a. beim Lieferanten zu beschaffen und das Sicherheitsdatenblatt zu beachten (§ 6 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-).Stoffe, die nicht von einem Lieferanten eingestuft worden sind, beispielsweise ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
3 Absatz 6 der TRGS 510).Der erforderliche 5-fache Luftwechsel bei „aktiver Lagerung“ ist nach wie vor auch in Informationen der Unfallversicherungsträger beschrieben (siehe z. B. DGUV Information 213-085 „Lagerung von Gefahrstoffen - Antworten auf häufig gestellte Fragen (Merkblatt M 063)“. Es ist hier jedoch zu beachten, dass der beschriebene 5-fache Luftwechsel eine Schutzmaßnahme ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
) Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398