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.In Abschnitt 10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz ist in Absatz 2 nachzulesen:"Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
. Lagerabschnitt II: Druckgefäße und Lithiumbatterien, 3. Lagerabschnitt III: Brennbare Abfälle (lösemittelhaltige Abfälle u. ä.). Beispiele für die Zuordnung der Abfallgruppen zu den genannten Lagerabschnitten können der Anlage 1 entnommen werden. ... " Fazit:Eine Zusammenlagerung von Druckgefäßen (Abfallspraydose) und Lithiumbatterien ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht in der von Ihnen vorgesehenen Art ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
Die Einschätzung ist richtig. Die Festlegung der Ex-Zonen ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Konkretisierungen für Sicherheitsschränke sind im Beispiel 2.2.8 in der Beispielsammlung der BGR 104 Teil 2 zu entnehmen. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 18965
Branche Gebäudereinigung weisen wir hin.Bei der Lagerung von Reinigungsmitteln richten sich die Lagervorschriften auch nach den Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe gemäß Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - länderspezifisch). Wir empfehlen Ihnen, diesbzgl. Fragen direkt an das zuständige ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
der Beschäftigten vereinbar ist und in besonderen Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen. Die Gefahrstoffe dürfen nicht mit anderen Gefahrstoffen zusammen gelagert werden, wenn dadurch gefährliche Vermischungen entstehen können, die zu einer Erhöhung der Brand- oder Explosionsgefährdung führen oder die im Gefahrfall (Brand, Explosion) zu zusätzlichen Gefährdungen von Beschäftigten ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Umfunktionierung eines Metallschranks zum Sicherheitsschrank und Lagerung bzw. Lagerbedingungen von Calciumhypochlorit / PotentialausgleichSicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen müssen (mit oder ohne technische Lüftung) den Anforderungen der TRGS 510 Anlage 3 entsprechen.Die Sicherheitsschränke sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
. Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen,..."Unter dem Punkt 5.9 - Überprüfungen und Kontrolle steht Folgendes:"(1) Ortsbewegliche Behälter sind regelmäßig auf Beschädigungen zu kontrollieren, die Kontrollfristen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften, der Art des Behälters sowie derbesonderen Lagerbedingungen (z.B. im Freien, in Gebäuden, Lagertechnik) festzulegen.(2) Alle ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Grundsätzlich ist die Aufstellung und der Betrieb von Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen, wie einer Lackierkabine, die als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich) eingestuft ist, möglich.Hinweis aus der TRGS 510: In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
werden sollen.Weiterhin gilt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke gelten als erfüllt, wenn sie die Anforderungen von EN 14470-1 (www.beuth.de) erfüllen (TRGS 510 Anlage 3 zur TRGS 510 Nr.1 Absatz 4). Dies ist dann notwendigerweise durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei ist im Sachverständigengutachten zu klären, welche Stoffe in dem Schrank gelagert werden dürfen ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
gemäß Abschnitt 5 zu lagern. Dabei dürfen insgesamt maximal 1.500 kg Gefahrstoffe außerhalb von Lagern gelagert werden. Abhängig von der Art und Menge der Gefahrstoffe kommen besondere Brandschutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 6 und zusätzliche Schutzmaßnahmen gemäß der Abschnitte 7 bis 13 hinzu (siehe auch Tabelle 1)."Aus Abschnitt 4.2 möchten wir insbesondere den Absatz 1 und 13 hervorheben:"(1 ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083