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Behältern“ spezielle Anforderungen formuliert. ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Stoffgruppe der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2 des Anhangs 1 betrachet werden.Ausgehend von der Stoffgruppe A bis zu einer Lagermenge von 25 Tonnen ist nach Ziffer 5.4.2.2 des Anhangs 1 von nachfolgenden baulichen Anforderungen bei der Lagerung von Teilmengen auszugehen:Wenn sie voneinander durch Wände aus Mauerziegeln oder Wandbausteinen ähnlicher Festigkeit oder aus Beton getrennt werden, deren Zwischenraum ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese au ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
8.2 „Lagerung in Arbeitsräume“. Anforderungen an Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind in der DIN EN 14470-1 beschrieben. ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
, Haus- und Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe bereitgehalten oder entleert werden (vergleiche Nummer 4.4.1 der TRGS 745 sowie Nummer 5.2.2.1 der DGUV Regel 110-007).Verkehrs- und Fluchtwege dürfen durch die Aufstellung der Anlage nicht eingeschränkt werden.Auf die Informationen der BGN - Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen (ASI 6.80 ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43676
und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ausdrücklich vor.Ist sichergestellt, dass nur Altöle bekannter Herkunft (z. B. unmittelbar aus dem Motor) gelagert, abgefüllt oder befördert werden, gelten die Vorschriften für Anlagen für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C und ≤ 370 °C. Bei diversen Instandsetzungsarbeiten fallen geringe Mengen Ottokraftstoff an – z. B ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
. Lagerabschnitt II: Druckgefäße und Lithiumbatterien, 3. Lagerabschnitt III: Brennbare Abfälle (lösemittelhaltige Abfälle u. ä.). Beispiele für die Zuordnung der Abfallgruppen zu den genannten Lagerabschnitten können der Anlage 1 entnommen werden. ... " Fazit:Eine Zusammenlagerung von Druckgefäßen (Abfallspraydose) und Lithiumbatterien ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht in der von Ihnen vorgesehenen Art ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere Abs ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Der Arbeitgeber hat die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes „auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz).Zu diesen sich ändernden Gegebenheiten, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erforderlich machen, gehören insbesondere Fortschritte der in § 4 Satz 1 Nummer 3 Arbeitsschutzgesetz erwähnten Er ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die Regelungen der Punkte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Bei unserer Antwort gehen wir davon aus, dass mit Gasflaschen Druckgasbehälter gemäß Abschnitt 2 Absatz 6 der TRGS 510 gemeint sind. Die Anforderungen an Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasbehältern werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert:In Arbeitsräumen dürfen Druckgasbehälter nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649