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Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" heranzuziehen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
Die Lagerung von Altöl zusammen mit anderen Gefahrstoffen in einem Lagerraum ist nicht verboten. In der DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" ist unter dem Punkt 5.7 zur Altölaufbewahrung und -entsorgung folgendes nachzulesen:"Bei unsachgemäßer Sammlung von Altöl bestehen Unfall- und Umweltgefahren. Daher muss Altöl bis zur sachgerechten Entsorgung entsprechend der vorgesehenen Verwend ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
Die folgende Antwort bezieht sich ausschließlich auf Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weitere rechtliche Vorgaben (z. B. Wasser- und Abfallrecht) sind bei der Lagerung zu beachten, werden hier jedoch nicht thematisiert.Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Diese Vorschrift zieht sich durch vorige Versionen der Gefahrstoffverordnung bis zu den aktuellen Regelungen. Zielstellung dieses Zusammenlagerungsverbots ist, dass Verwechselungen mit den Stoffen ausgeschlossen ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
entstehen können, findet z. B. die TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ Anwendung. Bezüglich dem Explosionsschutz sind zudem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe der Reihe 700 zu berücksichtigen.Hinweis:Neben den arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen, auf die hier nicht näher eingegangen wird (z. B. aus dem Immissionsschutzrecht, Bauordnungsrecht oder Wasserrecht). ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Insbesondere sind hier die Regelungen des Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" hervorzuheben. Im § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 7 ist ausdrücklich geregelt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass"(...) die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
°C besitzen, fallen nur nicht unter den Anwendungsbereich der Nrn. 8 bis 10 TRGS 509. Die anderen Punkte sind weiterhin zu beachten.Diese Regelung in der TRGS ist bewusst so gewählt worden, da diese Stoffe in der Regel bei normalen Umgebungstemperaturen und -verhältnissen keine Explosionsgefahr aufweisen. Daher wurde der Anwendungsbereich für die Nummern 8 bis 10 TRGS 509 dort eingeschränkt ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
in der genannten Anzahl und Größe notwendig ist, um den Fortgang der medizinischen Versorgung im zu erwartenden Notfall zu gewährleisten, dann handelt es sich um ein Bereithalten im Sinne der TRGS 745 und die Regelungen der TRGS 510 finden keine Anwendung.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind jedoch die Gefährdungen durch die Bereitstellung und Verwendung der Sauerstoffbehälter (oxidierende Eigenschaften ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte.Aber für diese Produkte müssen die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der GefStoffV; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb), sowie die TRGS 510 eingehalten werden. Für gefährliche Stoffe in Aerosolpackungen ist Abschnitt 11 der TRGS 510 relevant. Diese Regelungen gelten dann auch für das Lagern ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Für den Betrieb der Tafelwasserschankanlage sind neben den einschlägigen hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen insbesondere die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sowie die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" zu beachten.Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen demnach nicht in Treppenräumen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43676
nicht darunter.Die Regelungen für die Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern finden sich unter Nummer 12 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Grundsätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550