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Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:...6.Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume ...
Stand: 14.03.2025
Dialog: 44090
nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 l.(5) Bei der Bereithaltung und der Befüllung dieser Sammelbehälter ist sicherzustellen, dass keine gefährlichen Gase oder Dämpfe in gefährlicher Konzentration oder Menge in die Laborluft gelangen können. Die Behälter sind gemäß § 8 GefStoffV zu kennzeichnen.4.16.2 Beseitigung von Abfällen(1) Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht durch Dritte ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510.Allerdings müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen beurteilen und sicherstellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden.Nach Punkt 6.5 Absatz 10 der TRGS 500 dürfen Gefahrstoffe nur zusammengelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Als Erkenntnisquelle ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
sind der Lagerklasse 3 und 2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (R 1234yf) ist der Lagerklasse 2A zugeordnet. Gemäß Tabelle 12 der TRGS 510 ist bei diesen beiden Lagerklassen die Separatlagerung erforderlich. Separatlagerung bedeutet eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min (Abschnitt 13.2 Absatz 5 der TRGS 510). Sicherheitsschränke ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Nach der TRGS 520 ist ein Lagerabschnitt eine Teilfläche des Lagerbereichs, der nur für eine bestimmte Abfall- bzw. Sortiergruppe genutzt werden darf.Unter der Nummer 4.4.1 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (4) In Zwischenlagern sind die Lagerabschnitte (siehe Nummer 6.3.4 Absatz 6) als Brandabschnitte auszuführen. (5) Im Lagerabschnitt II sind zur Abschwächung schädlicher Auswirkungen ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen einzuhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Mengenbegrenzungen. Bei Überschreitungen sind gemäß den Angaben in Tabelle 1 je nach Einstufung die Abschnitte 5 bis 13 der TRGS 510 zu beachten. ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
, wenn er nicht alle Anforderungen der EN 14470-1 erfüllt. Das Gutachten ist dann entsprechend Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.Hinweis:Der Bestandschutz für vorhandene Sicherheitsschränke nach DIN 12925-1 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 20 Minuten nach der TRGS 510, Anlage 3 Nr.1 Abs.5 gilt nur für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.Fazit:Ist der neue Lagerort nicht in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."4.2. (5)"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
. Dichtigkeit und Belegung von Tassen und Wannen,3. Entsorgungseinrichtungen, z.B. Dichtigkeit und Unversehrtheit von Lösemittelabfallbehältern,4. Lüftungseinrichtungen, z.B. Unversehrtheit von Lüftungskanälen und Erfassungseinrichtungen,5. Gaswarneinrichtungen, z.B. Sichtkontrolle der Betriebsanzeige und der Statusmeldung,6. Augen- und Körperduschen.(3) Das Ergebnis der Kontrollen ist in geeigneter Form ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758