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gemäß Abschnitt 5 zu lagern. Dabei dürfen insgesamt maximal 1.500 kg Gefahrstoffe außerhalb von Lagern gelagert werden. Abhängig von der Art und Menge der Gefahrstoffe kommen besondere Brandschutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 6 und zusätzliche Schutzmaßnahmen gemäß der Abschnitte 7 bis 13 hinzu (siehe auch Tabelle 1)."Aus Abschnitt 4.2 möchten wir insbesondere den Absatz 1 und 13 hervorheben:"(1 ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. (Abschnitt 4.1 Absatz 3 TRGS 510) Allerdings müssen die am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (Stichwort: Schichtbedarf), begrenzt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).Speziell ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ...
Stand: 10.07.2026
Dialog: 21865
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 17.09.2025
Dialog: 43758
Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach § 2 Absatz 6 GefStoffV ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Die TRGS 510 gilt unter anderem nicht für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (Abschnitt 1 Absatz 3 Nummer 1 ...
Stand: 28.07.2026
Dialog: 42642
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein. (6) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Im ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung handelt.(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 konkretisiert. Entsprechend der Tabelle 1 der TRGS 510 dürfen leicht entzündbare Flüssigkeiten bis zu einer Menge von 20 kg auch außerhalb von Lagern gelagert werden (z. B. in einem Arbeitsraum), wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Unabhängig von der Menge der gelagerten Gefahrstoffe sind jedoch ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Grundsätzlich dürfen im Arbeitsraum keine Gefahrstoffe gelagert werden.Lagern ist nach § 2 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe sollen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (§ 8 Abs.1 Nr.6 GefStoffV). Weitere Vorgaben können sie dem Sicherheitsdatenblatt des Reinigungsmittels entnehmen und der TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt Folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen ...
Stand: 09.03.2026
Dialog: 42897
und die Installation einer automatischen Brandlöschanlage sind keine gleichwertige Maßnahme zu einer ausreichenden Lüftung, um die Ansammlung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden. Mit dieser Begründung kann daher nicht von der TRGS 510 abgewichen werden. Hinweis:Werden Aerosolpackungen in Sicherheitsschränken gemäß Anhang 1 der TRGS 510 gelagert, gelten die Anforderungen des Abschnitts 11 der TRGS ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513