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l bis höchstens 50 l mindestens 74 × 105 - über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 105 × 148 - größer als 500 l mindestens 148 × 210 Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS Verordnung finden Sie auch bei der BAuA. ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
mit ausreichenden Informationen versorgen, damit er sein eigenes Sicherheitsdatenblatt für den betreffenden Stoff richtig und vollständig erstellen kann.Es sei erwähnt, dass der Stoffsicherheitsbericht und die daraus resultierenden Expositionsszenarien nach den oben genannten Kriterien des Artikels 14 der REACH-Verordnung unabhängig von der Gefährlichkeit eines Stoffes durchzuführen sind. Es ist also möglich ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Unter Artikel 31 Punkt 9. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) ist festgelegt:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld ist die Folge.Außerdem hat der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern (§ 14 Abs. 1 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
In § 6 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung wird Folgendes ausgeführt: "(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Sorge tragen, dass dieser mit allen nötigen Informationen zur Gefährlichkeit des von ihm erworbenen Produktes versorgt wird. Dies kann zusätzliche Hinweise (auch Gefahrenhinweise) notwendig machen. Siehe hierzu REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 4:„(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können (…)“. Nach Absatz 2 hat „(…) der Arbeitgeber (…) sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen (…)“.Vor allem sind die Informationen zu beachten, die nach dem Titel IV der Verordnung (EG) Nr ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung erlassen wurde.Die neue, datierte Fassung der Informationen wird mit der Angabe „Überarbeitet am .... (Datum)“ versehen und allen früheren Abnehmern, denen die Lieferanten ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
oder zu einer strengeren Einstufung führt oder neue ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett gemäß Artikel 25 erfordert, stellt der Lieferant des Stoffes oder Gemisches sicher, dass das Kennzeichnungsetikett unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate, nachdem der Lieferant die Ergebnisse der neuen Bewertung gemäß Artikel 15 Absatz 4 erlangt hat oder sie ihm mitgeteilt wurden, aktualisiert wird."Bei EUH ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
über. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Angaben zueinander passen. Sofern das Produkt selbst nicht geändert wurde, werden sich auch die Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften nicht wesentlich ändern, hier können die Informationen vom Hersteller übernommen werden. Alle Angaben im Sicherheitsdatenblatt, die sich auf den (ehemaligen) Hersteller beziehen, müssen vom (jetzigen) Inverkehrbringer/Hersteller ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
in diesem Zusammenhang auf die Pflicht des Lieferanten, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden, sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde bzw. sobald eine Beschränkung erlassen wurde. Die neue, datierte Fassung der Informationen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 36 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassung des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren.(3) Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den Importeur ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
, so ist deren Telefonnummer zu nennen, was ausreichend sein kann. Sind solche Dienste aus bestimmten Gründen nur begrenzt verfügbar – gelten etwa bestimmte Betriebszeiten oder sind bestimmte Arten von Informationen nicht verfügbar –, ist dies klar anzugeben.Ein Verweis auf vorhandene Notfallinformationsdienste muss stets gegeben werden. Weiter wird ausgeführt, dass dann, wenn der Lieferant seinen ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
II zur Verfügung stellt. Darauf kann verzichtet werden, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen und sofern ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
Gemische sollte folglich eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) durchgeführt werden - auch wenn diese Gemische nicht in Verkehr gebracht und nur selbst verwendet werden.Sofern eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung nicht möglich ist, weil keine ausreichenden Informationen über das Gemisch vorliegen, könnte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die vereinfachte Einstufung ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
Feststoff unnötig ist. Bei der Angabe, dass eine bestimmte Eigenschaft nicht zutrifft, muss dies auf klarem Fehlen von Relevanz basieren und nicht auf dem Fehlen von Informationen, und der Grund dafür ist anzugeben, sofern er nicht offensichtlich ist. Es ist klar zwischen Fällen zu unterscheiden, in denen für den Ersteller keine Informationen verfügbar sind (beispielsweise „keine Informationen verfügbar ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
zur Verfügung stellen, da das Gemisch bereits in Verkehr gebracht wurde. Die Ausnahme des Artikels 31 (9) der Verordnung (EG) 1272/2006 gilt selbstverständlich weiterhin: Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich, a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden; b) sobald ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
bei der Anwendung des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes durch den Anwender entsteht, muss durch den Lieferanten kein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.Sofern dem Hersteller bzw. Lieferanten allerdings Informationen zu (möglichen) Gefährdungen vorliegen, die von dem bei der Anwendung entstandenen Gemisch ausgehen, sollten diese ebenfalls in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008