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Zum besseren Verständnis muss man zunächst die Regelung des Artikels 29 Abs. 2 der CLP-Verordnung lesen:"Ist es nicht möglich, die Kennzeichnungsangaben vollständig in der in Absatz 1 festgelegten Weise (Anm.: Faltetikett, Anhängeetikett oder äußere Verpackung) anzubringen, so können diese Angaben gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 reduziert werden." Diese Ausnahmen unter Anhang I Ziffer 1.5.2 ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
) Nr. 528/2012) einzuhalten haben. Flächendesinfektionsmittel sind nach Anhang V der EU-Biozid-Verordnung Biozid-Produkte der Produktart 2. Biozid-Produkte müssen nach Artikel 69 der EU-Biozid-Verordnung sowohl die besonderen Kennzeichnungsbestimmungen dieser Verordnung als auch gegebenenfalls die Kennzeichnungsbestimmungen der CLP-Verordnung erfüllen.Es kann in der Tat der Fall eintreten ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
und Kennzeichnung sind vor dem ersten Inverkehrbringen, also unabhängig von der Vertriebs- oder Handelsebene (B2B oder B2C), vorzunehmen. Sofern Sie also kennzeichnungspflichtige Artikel von einem Lieferanten in der EU beziehen, muss dieser bereits die Kennzeichnung vorgenommen haben. Sofern Sie Importeur aus einem Nicht-EU-Land sind oder ein neues Gemisch aus verschiedenen Stoffen herstellen, sind Sie dafür ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
sind und im Einklang mit Artikel 10 und nach Maßgabe der Artikel 5 und 6 der Richtlinie 1999/45/EG als sehr giftig, giftig, ätzend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich oder leicht entzündlich gekennzeichnet sind, mit einem ertastbaren Warnzeichen nach EN/ISO 11683 versehen sein.Sollte Ihr Produkt mit sehr giftig, giftig, ätzend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich oder leicht entzündlich gekennzeichnet ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld ist die Folge.Außerdem hat der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern (§ 14 Abs. 1 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort. Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7890
Die Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind in Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) festgelegt.In Artikel 4 Absatz 1 CLP-Verordnung ist festgelegt, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender Stoffe oder Gemische vor dem Inverkehrbringen gemäß Titel II einzustufen haben. Ist ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
auch für weitere Gefahreneigenschaften (z. B. toxisch oder sensibilisierend). In diesen Fällen sollte es nicht weggelassen werden. Dies spiegelt sich auch in der Rangfolgeregelung des Artikel 26 Abs. 1 c) der CLP-Verordnung wider:„Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.“. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44057
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail-Adresse ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
weiterzugeben.Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es bei Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur für "für den Endverbraucher bestimmte Gemische in Form von Fertigerzeugnissen" (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen in Lebensmitteln (Artikel 2 Abs.6 REACH)). Diese für den Endverbraucher bestimmten Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848