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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Sprache mnüssen die H- und S-Sätze bei der Kennzeichnung von Produkten nach der EG-Verordnung 1272/2008 haben?

KomNet Dialog 7890

Stand: 03.05.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Ich habe eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von Produkten nach der EG-Verordnung 1272/2008. In welcher Sprache müssen die H-Sätze und die S-Sätze aufgedruckt werden, wenn in verschiedensprachige Länder exportiert wird? Auch ist mir unklar, in welcher Sprache das "Signalwort" aufgedruckt sein muss.

Antwort:

Nach Artikel 17 (2) der EG-Verordnung 1272/2008 muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) des/der Mitgliedsstaaten beschriftet werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Dies gilt für alle Elemente der Kennzeichnung, also auch für das Signalwort.
Soll die Kennzeichnung in mehreren Sprachen erfolgen, müssen dieselben Angaben in sämtlichen verwendeten Sprachen erscheinen, d. h. die Kennzeichnung muss in allen Sprachen inhaltsgleich und vollständig sein.
Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach der GHS Verordnung finden Sie auch bei der BAuA.