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Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
Ja. Nach Artikel 31 Absatz 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt folgendes:"Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat be-stimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes."In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 43233
Diisocyanate sind Substanzen, welche Eigenschaften besitzen, die zu einer Sensibilisierung der Atemwege durch Hautkontakt und Einatmen führen und gelten bereits bei geringer Exposition als Ursache für Berufsasthma.Mit der Aufnahme von Diisocyanaten in den Anhang XVII der REACH-Verordnung ändern sich die Anforderungen an die Verwendung bzw. Herstellung und das Inverkehrbringen.Aus dem Eintrag 74 ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt- un ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
Registrierungsnummer wäre auch nicht angebracht, da sie nur für die Verwendung als standortinternes isoliertes Zwischenprodukt gilt. Das beinhaltet implizit, dass der Stoff (im Rahmen der registrierten Verwendung) nicht an Dritte weitergegeben wird – sonst wäre ja der Standort verlassen. Die Nennung der Registrierungsnummer ist daher unangebracht: sie wäre in diesem Fall nur verwirrend. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
(RMM) zu definieren.Als Hersteller eines zulassungspflichtigen Stoffes wird Ihr Unternehmen einen solchen Zulassungsantrag gestellt haben. Ansonsten könnte der zulassungspflichte Stoff von Ihrem Unternehmen nicht in Verkehr gebracht werden.Für die von Ihrem Unternehmen belieferten, nachgeschalteten Anwender existieren zwei Möglichkeiten:1. Die Verwendungen der nachgeschalteten Anwender sind von Ihrem ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
bei der Anwendung des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes durch den Anwender entsteht, muss durch den Lieferanten kein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.Sofern dem Hersteller bzw. Lieferanten allerdings Informationen zu (möglichen) Gefährdungen vorliegen, die von dem bei der Anwendung entstandenen Gemisch ausgehen, sollten diese ebenfalls in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben hiervon ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." Zu beachten ist, dass dies nur für die innerbetriebliche Verwendung bereits vorhandener Produkte, nicht aber für das Inverkehrbringen solcher Produkte gilt. ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.(3) Die Verwendung einer Software zum Erstellen von SDB entbindet nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
müssen auch nicht nach der CLP-VO gekennzeichnet werden.Ansonsten finden sowohl Titel IV der REACH-VO als auch die Anforderungen der CLP-VO entsprechend Anwendung. ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder die Zubereitung als gefährlich oder persistent, bioakkumulierbar, toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar eingestuft werden. Die Verantwortung für den fachlichen Inhalt des SDBs trägt der Importeur. Der Hersteller oder Importeur verpflichtet sich im Stoffsicherheitsbericht, dass die Expositionsszenarien für die identifizierten Verwendungen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
Bekanntmachung 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408) "verweist bezüglich der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Betrieb, z. B. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks, Laborflaschen, Abfällen usw., auf die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten“. Hiernach ist in bestimmten Fällen eine vereinfachte Vorgehensweise ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
der Chemikalien-Verbotsverordnung zu beachten (Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht). Zu prüfen ist auch, ob die Verwendungsbeschränkungen der Nummern 29 (Erbgutverändernde Stoffe) oder 63 (Blei) des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Anwendung finden. ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
auf karzinogene Bestandteile unterhalb der Berücksichtigungsgrenze ist in manchen Fällen durchaus sinnvoll.Beschäftigungsverbote für werdende Mütter werden allgemein dann ausgesprochen, wenn Stoffe oder Gemische als krebserzeugend eingestuft sind. Sofern Gemische bei Anwendung der Einstufungskriterien nicht als krebserzeugend einzustufen sind (Nr. 2.1 Sicherheitsdatenblatt), gelten diese Gemische ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
neuer Stoff hergestellt wird, gilt: Ein nachgeschalteter Anwender muss lediglich sicherstellen, dass beim Einsatz der verschiedenen Stoffe seine Verwendung im SDB als Expositionsszenario aufgenommen ist. ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Da es bei der Weiterverarbeitung des Gemischs bei teils unbekannter Zusammensetzung zu unerwünschten und gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann, ist so ein Vorgehen nicht ohne zusätzliche Kommunikation zwischen den Akteuren innerhalb der Lieferkette zulässig. Der nachgeschaltete Anwender muss vor der Weiterverarbeitung des Produktes sicher stellen können, dass die beabsichtigte Verwendung ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42408
die Gefahr von Unfällen bzw. missbräuchlicher Verwendung viel zu hoch. Die genauen Vorschriften zur Anbringung von Kennzeichnungsetiketten finden sich unter Titel III, Kapitel 2 der CLP Verordnung bzw. im Artikel 11 der Richtlinie 1999/45/EG. Beide Rechtsvorschriften besagen, dass ein Kennzeichnungsetikett nur dann nicht erforderlich ist, wenn alle notwendigen Informationen direkt auf der Verpackung selbst ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Eine eindeutige Zuordnung ist nur dann gegeben, wenn Produktname und Herstelleradresse auf Kennzeichnungsschild und Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Sofern es hier Abweichungen gibt, muss vor der Verwendung abgeklärt werden, ob die Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt sich auch tatsächlich auf das fragliche Produkt beziehen.Vorausgesetzt, das Produkt wird vom erneuten ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199