Ergebnisse 1 bis 20 von 55 Treffern
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
.* Die Informationsübermittlung über neue, identifizierte Verwendungen erfolgt wie oben beschrieben.* In Bezug auf eventuell anfallende Kosten ist in den gesetzlichen Vorgaben nichts geregelt. Dazu können daher keine Aussagen getroffen werden.* Die Weitergabe von bisher nicht betrachteten identifizierten Verwendungen entlang der Lieferkette ist nach Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung ein Recht - und damit keine Pflicht ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird (Artikel 31 Ziffer 4).Das bedeutet, dass jeder Lieferant in der Lieferkette zur Weitergabe des Sicherheitsdatenblattes verpflichtet ist. Für private Endverbraucher gilt der genannte Artikel 31 Ziffer 4 Verordnung 1907/2006. Weitere Informationen zu der Thematik sind den FAQ zum Sicherheitsdatenblatt unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Lieferweg ausdrücklich zugestimmt hat. Der Lieferant genügt seiner Lieferpflicht nicht, wenn der Kunde das Produkt nur dann erwerben kann, wenn er dieser Regelung zustimmt. Der Lieferant muss, um seiner Pflicht nach Art. 31(8) nachzukommen die Informationen ggf. auch gebührenfrei auf Papier übermitteln.Artikel 31 Abs. 9 der REACH-Verordnung legt fest, dass Lieferanten das Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung“ Weiterführende Informationen: In den (rechtlich nicht verbindlichen) "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird Artikel 36 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter (SDB) unter Punkt 2.10 "Mögliche Pflicht ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
l bis höchstens 50 l mindestens 74 × 105 - über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 105 × 148 - größer als 500 l mindestens 148 × 210 Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS Verordnung finden Sie auch bei der BAuA. ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
mit ausreichenden Informationen versorgen, damit er sein eigenes Sicherheitsdatenblatt für den betreffenden Stoff richtig und vollständig erstellen kann.Es sei erwähnt, dass der Stoffsicherheitsbericht und die daraus resultierenden Expositionsszenarien nach den oben genannten Kriterien des Artikels 14 der REACH-Verordnung unabhängig von der Gefährlichkeit eines Stoffes durchzuführen sind. Es ist also möglich ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Unter Artikel 31 Punkt 9. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) ist festgelegt:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
Gemische sollte folglich eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) durchgeführt werden - auch wenn diese Gemische nicht in Verkehr gebracht und nur selbst verwendet werden.Sofern eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung nicht möglich ist, weil keine ausreichenden Informationen über das Gemisch vorliegen, könnte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die vereinfachte Einstufung ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
Monate nach der Lieferung per E-Mail benachrichtigt würde. Diese Vorgehensweise setzt jedoch voraus, dass der Kunde über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse verfügt und diesem Lieferweg ausdrücklich zugestimmt hat. Der Lieferant genügt seiner Lieferpflicht nicht, wenn der Kunde das Produkt nur dann erwerben kann, wenn er dieser Regelung zustimmt. Der Lieferant muss, um seiner Pflicht nach Art ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
in diesem Zusammenhang auf die Pflicht des Lieferanten, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden, sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde bzw. sobald eine Beschränkung erlassen wurde. Die neue, datierte Fassung der Informationen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
dies den Abnehmern der Erzeugnisse unverzüglich mit.Die Pflicht, eine Aufnahme in die Kandidatenliste in dem Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches, das diesen Stoff enthält, im Rahmen einer Überarbeitung zu vermerken und dies den Abnehmern zu Verfügung zu stellen, besteht nach den Vorgaben von Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung nicht. ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Nach Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) muss der Lieferant dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der Verordnung zur Verfügung stellen.Eine gesetzliche Pflicht, nach Einstellen der Produktion und des Vertriebs ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, besteht ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 6779
über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse verfügt und diesem Lieferweg ausdrücklich zugestimmt hat. Der Lieferant genügt seiner Lieferpflicht nicht, wenn der Kunde das Produkt nur dann erwerben kann, wenn er dieser Regelung zustimmt. Der Lieferant muss, um seiner Pflicht nach Art. 31(8) nachzukommen die Informationen ggf. auch gebührenfrei auf Papier übermitteln." ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 4607
auf Ihren Lieferanten zuzugehen, damit dieser Ihnen die nach § 6, Abs. 1, 2. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Die Pflicht Ihres Lieferanten fußt hierbei auf § 4, Abs. 9 der GefStoffV. ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43043
nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld ist die Folge.Außerdem hat der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern (§ 14 Abs. 1 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
Sorge tragen, dass dieser mit allen nötigen Informationen zur Gefährlichkeit des von ihm erworbenen Produktes versorgt wird. Dies kann zusätzliche Hinweise (auch Gefahrenhinweise) notwendig machen. Siehe hierzu REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 4:„(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311