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Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Vor dem Beginn der Tätigkeit mit gefährlichen Stoffen hat der Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen durchführen lassen will, eine Beurteilung der Gefährdung an den entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen. Entsprechend dem Ergebnis hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört auch das Erstellen einer Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
) Zusätzlich sind Unterweisungen erforderlich, wenn sich Betriebsanweisungen inhaltlich geändert haben. Dies ist z. B der Fall, wenn1. sich die Bedingungen der Tätigkeit ändern (z.B. Änderung des Verfahrens),2. andere Gefahrstoffe zur Anwendung gelangen oder3. sich für die Tätigkeit relevante Vorschriften ändern.(...)"Die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" gibt in Absatz 4 ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Es gilt der § 14 Abs. 1 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte.Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Für den Umgang mit Reinigungsmitteln ist eine Betriebsanweisung aus dem Gefahrstoffbereich nicht unbedingt an ein Gerät oder eine Anlage gebunden. Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV tragen den stoffbezogenen Gefährdungsmerkmalen Rechnung. Insofern ist zwischen Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte, die vorranig der Betriebssicherheit und Unfallverhütung dienen ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Eine gesetzliche Grundlage, nach der eine Betriebsanweisung mit der Unterschrift des Unternehmers versehen sein muss, ist uns nicht bekannt.Allerdings weisen in der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" alle Vordrucke ein Feld für das Bearbeitungsdatum und ein weiteres Feld für die Unterschrift auf.Durch die Unterschrift belegt der Ersteller der Betriebsanweisung deren ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23286
Eine Betriebsanweisung ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auszustellen. Dies wird auch näher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" erläutert. Dort heißt es unter Nummer 1:"Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
Betriebsanweisungen in digitaler Form sind ausreichend, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:Eine Betriebsanweisung dient der Unterweisung und nachträglichen Wiederholungsunterrichtung der Beschäftigten. Wie Sie richtig schreiben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, damit diese als Grundlage für die mündliche Unterweisung dient. Danach ist Sie Nachschlagwerk bzw ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 12024
In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen."Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 20763
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
von Gefahrstoffen in ihrem Arbeitsbereich sowie über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Abwendung dieser Gefährdungen zu informieren. Inhalt der Unterweisung sind die Themen, die gemäß Nummer 3.2 Gegenstand der Betriebsanweisung sind. Darüber hinaus kann die Behandlung folgender Themen erforderlich sein:1. Hinweise auf neue oder geänderte Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
Nein, dies ist nicht möglich.Die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).In § 14 Absatz 1 GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
Die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten mittels einer Betriebsanweisung ist im § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Unter Nr. 3.2 sind die Inhalte der Betriebsanweisung aufgeführt.Die Beantwortung Ihrer Frage findet ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 23439