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KomNet-Wissensdatenbank

Muss eine Betriebsanweisung mit der Adresse oder dem Logo der Firma versehen sein?

KomNet Dialog 20763

Stand: 27.05.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe mit einer Adresse oder dem Logo der Firma versehen sein, und wo steht das?

Antwort:

In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.

Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen.

"Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches, des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit festzulegen."

Hieraus ergibt sich, dass die Betriebsanweisung mit einem Logo oder der Adresse der Firma zu versehen ist.