Ergebnisse 1 bis 20 von 60 Treffern
Für den Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten und die dazu bekannt gegebene TRGS 526 "Laboratorien" zu beachten.Die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ist weitestgehend inhaltlich identisch mit der TRGS 526 und beinhaltet zusätzliche Erläuterungen. Auf die entsprechenden ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
Sie von einer Luftwechselrate von 25m³/h pro m² Nutzfläche des Labors (siehe TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 „Lüftung“) abweichen wollen.Ein Luftwechsel von 25m³/h pro m² Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. Nutzungseinschränkungen ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Welche Maßnahmen im Einzelfall auf einer onkologischen Station erforderlich sind, muss vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.Die TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" gilt ergänzend zur TRGS 526 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 "Laboratorien" anzuwenden. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100) zusätzlich zu beachten.Vorgaben zu Augenduschen finden sich unter Nr ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wobei sich an den Vorgaben der TRGS 526 "Laboratorien" zu Augennotduschen orientiert werden kann. Dort steht unter TRGS 526, Punkt 6.6.2 "Augennotduschen":"(1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
das Gefahrstoffrecht mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) - TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung.Die TRGS 526 repräsentiert diesbezüglich den Stand der Technik und fordert für solche Laboratorien eine technische Lüftung (Nummer 6.2.5): "Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls erwärmt und zugfrei ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
Die TRGS 526 "Laboratorien" findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für gezielte ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein (§ 13 Abs. 1 GefStoffV, siehe auch TRGS 526 Nr. 4.7.1 Erste Hilfe).Bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen in einem Reimraumlabor ist insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien" relevant.Gemäß der TRGS 526 unter Nr. 6.6.1 ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.In der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter 4.6.2 nachzulesen, dass in Laboratorien, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, Nahrungs- und Genussmittel nicht hineingebracht sowie Kosmetika nicht angewandt werden dürfen. Für die Aufbewahrung und den Verzehr sind entsprechende Sozialbereiche zur Verfügung ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
In einem Chemielabor kann grundsätzlich nicht auf Körpernotduschen verzichtet werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den Anforderungen einer technischen Regel wie der TRGS 526 "Laboratorien" abzuweichen, in der Gefährdungsbeurteilung müsste aber dargelegt werden, wie die Sicherheit auf gleiche Weise gewährleistet werden kann. Alternativen zu Notduschen sind uns allerdings ...
Stand: 28.07.2021
Dialog: 12042
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
in Laboratorien". Des Weiteren bietet es sich an, die TRGS 526 "Laboratorien" zu Rate zu ziehen.GCs und HPLC sollten grundsätzlich in gut belüfteten, klimatisierten Räumen untergebracht sein. Je nachdem wie viele Geräte in einem Raum stehen, kann es zu einer starken Wärmeentwicklung kommen. Die verwendeten Lösemittel sollten in jedem Fall im Abzug verarbeitet werden. Bei Wasserstoff GCs besteht unter Umständen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23450
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien". Unter dem Punkt 4.4.1 ist dort zu Arbeits- und Schutzkleidung folgendes nachzulesen:"Bei Tätigkeiten in Laboratorien ist geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen. Grundausstattung ist in der Regel ein langer Labormantel mit langen, eng anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
ist eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche nötig.Auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526 lassen nur in Ausnahmefällen Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit zu, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.Aufgrund der stark ätzenden Eigenschaften der Zubereitung Beizpaste wird man in der Gefährdungsbeurteilung in aller Regel zu dem Ergebnis kommen, dass beim Umgang mit Beizpaste ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
verzichtet werden kann, soweit die ordnungsgemäße Lagerung anderweitig sichergestellt ist (weitere Informationen siehe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern").Da der Fragestellung weitere Angaben zum Arbeitsraum, zum Arbeitsplatz etc. nicht zu entnehmen sind, erfolgen hierzu keine Ausführungen. Als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilung ist diesbezüglich die TRGS 526 ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
. Augenspülflaschen können dann verwendet werden, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten ausreichend ist (vgl. auch Nummer 6.6.2 der TRGS 526 „Laboratorien“).Wir weisen darauf hin, dass anstatt von Augenspülflaschen auch mobile, fahrbare Augenduschen mit unter Druck stehenden Wassertanks verwendet ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
Für Laboratorien gilt die TRGS 526 "Laboratorien". Unter Nummer 6.2.5 dieser TRGS werden Anforderungen an die Lüftung gestellt. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein. Die Zuluft muss erforderlichenfalls er-wärmt und zugfrei zugeführt werden können. Die Abluft darf ganz oder teilweise ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Wasser- und Hygienerecht und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Wasser- und Hygienrechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich folgende Anforderungen:In der TRGS 526 "Laboratorien ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
ist die TRGS 526 "Laboratorien" relevant. Diese bestimmt im Abschnitt 4.1 nähere Regelungen zu Betriebsanweisungen und im Abschnitt 4.2 nähere Regelungen zur Unterweisung. Im Abschnitt 4.17 sind zudem spezielle Regelungen zur Reinigung von Laboreinrichtungen aufgeführt und im Abschnitt 4.18.2 bezüglich Arbeiten an Sicherheitseinrichtungen.Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeiten ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848