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Welche Arbeitsschutzanforderungen, speziell zur Lüftung, gibt es bei Laboren, in denen Gaschromatographie und Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) durchgeführt wird?

KomNet Dialog 23450

Stand: 02.10.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Welche Anforderungen an den Arbeitsschutz gibt es bei Analytischen Laboren? Speziell an Räume, in denen Gaschromatographie (GC) und Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) durchgeführt wird. Primär geht es darum, die Anforderungen an die benötigte (oder eben nicht benötigte) Abluft für die GCs und HPLCs festzulegen.

Antwort:

Die für Labore notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen individuell im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Eine hervorragende Hilfestellung für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Veranlassung geeigneter Schutzmaßnahmen ist z. B. die Website der BG RCI "Sicheres Arbeiten im Labor", sowie die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien". Des Weiteren bietet es sich an, die TRGS 526 "Laboratorien" zu Rate zu ziehen.


GCs und HPLC sollten grundsätzlich in gut belüfteten, klimatisierten Räumen untergebracht sein. Je nachdem wie viele Geräte in einem Raum stehen, kann es zu einer starken Wärmeentwicklung kommen. Die verwendeten Lösemittel sollten in jedem Fall im Abzug verarbeitet werden. Bei Wasserstoff GCs besteht unter Umständen die Gefahr der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre. Informationen hierzu sollten Sie jedoch auch in der Betriebsanleitung ihrer Geräte finden. Dort weisen die Hersteller auf mögliche Gefahren hin und empfehlen entsprechende Maßnahmen wie z. B. Filter etc.