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Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
kann dies in der Praxis nur so ablaufen, dass mit der Betrachtung der besonders kritischen Stoffe begonnen wird, d. h. mit den krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen, also diejenigen bei denen zusätzlich der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen" der GefStoffV anzuwenden ist. Anschließend sollten ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.Vom Arbeitgeber sind weiterhin u.a. die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" zu berücksichtigen. Für Staub, der keine erbgutverändernde, krebserzeugende, fibrogene, allergisierende oder toxische Wirkung aufweist, gilt der Allgemeine Staubgrenzwert für A-Staub ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".In Bezug auf Leiharbeitnehmer wird unter Nr. 3 Abs.6 der TRGS 410 ausgeführt:"Leiharbeitnehmer sind nach § 11 Absatz 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wie eigene Mitarbeiter zu behandeln. Daher hat der Entleiher das Expositionsverzeichnis für die ihm überlassenen Mitarbeiter zu führen. Spätestens nach Beendigung ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
sind daher die Maßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich der allgemeinen (§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen") und zusätzlichen (§ 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen") Schutzmaßnahmen zu treffen. Dem Minimierungsgebot nach § 7 "Grundpflichten" Absatz ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die abgesaugte Luft bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden; es sei denn, es werden behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren und Geräte verwendet. Gemäß Nummer 4.5 der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", welche ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
nicht wieder in Arbeitsbereiche gelangen kann. Ist es zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Lüftung erforderlich, die Türen geschlossen zu halten, so ist hierfür Sorge zu tragen, dass diese nicht offen stehen.(2) Umluft ist zur Raumlüftung nur zulässig, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann. Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
(§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Weiterhin sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059
nicht wieder in Arbeitsbereiche gelangen kann. Ist es zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Lüftung erforderlich, die Türen geschlossen zu halten, so ist hierfür Sorge zu tragen, dass diese nicht offen stehen. (2) Umluft ist zur Raumlüftung nur zulässig, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann. Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In § 10 Absatz 3 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Wenn Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber...2.Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, und Warn ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können" und die TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" bestehen bei dem Einsatz von Kühlschmierstoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 14092
Das Tragen von Kontaktlinsen kann beim Umgang mit Gefahrstoffen problematisch sein. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Kunststofflinsen durch Acetondämpfe aufquillen oder anlösen und somit das Auge schädigen. Auch das Lösen von Gefahrstoffen in der Quellflüssigkeit von weichen Linsen ist hier als Beispiel zu nennen.Kontaktlinsen sind meistens medizinisch nicht erforderlich, sondern ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 4708
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" in Bezug auf § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 GefStoffV folgendes erläutert ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Verpflichtung zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGWs; siehe TRGS 900), sondern es können auch nicht-messtechnische Methoden eingesetzt werden. Die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" befasst sich ausführlich mit dieser Thematik und liefert umfangreiche Hilfestellungen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42205
Die Frage wird in den FAQ des Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der DGUV folgendermaßen beantwortet:" Grundsätzlich ist ein Einwegschutzhandschuh der als medizinisches Einwegprodukt bezeichnet wird, kein Chemikalienschutzhandschuh. Ein Einsatz solcher Einwegschutzhandschuh, wie es einfache Latexhandschuhe sind, ist z. B. im Reinigungsgewerk in Krankenhäusern nicht zulässig. Auf dem ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 9857
Die Angaben zur Handhabung und Lagerung sowie Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen gemäß dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt der Farbe des Herstellers sind zu beachten.Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS der Reihe 400, TRGS 500, TRGS 600 und TRGS ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
Die Augennotdusche muss sich direkt in dem Labor befinden. Die Installation im danebenliegenden Raum ist nicht ausreichend.Grundsätzliche Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 526 Laboratorien. Unter dem Punkt 6.6.2 Augennotduschen ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771