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Sind medizinische Untersuchungshandschuhe (Einweghandschuhe) aus Latex für den Umgang mit Gefahrstoffen (ätzende, sensibilisierende, CRM-Stoffe) zulässig?

KomNet Dialog 9857

Stand: 21.12.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Sind medizinische Untersuchungshandschuhe (Einweghandschuhe) aus Latex für den Umgang mit Gefahrstoffen (ätzende, sensibilisierende, CRM-Stoffe) zulässig?

Antwort:

Die Frage wird in den FAQ des Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der DGUV folgendermaßen beantwortet:

" Grundsätzlich ist ein Einwegschutzhandschuh der als medizinisches Einwegprodukt bezeichnet wird, kein Chemikalienschutzhandschuh. Ein Einsatz solcher Einwegschutzhandschuh, wie es einfache Latexhandschuhe sind, ist z. B. im Reinigungsgewerk in Krankenhäusern nicht zulässig. Auf dem Markt sind aber Einwegschutzhandschuhe verfügbar, die einen eingeschränkten Chemikalienschutz bieten und mit einem "Becherglas" gekennzeichnet sind. Weiterhin sind Einwegschutzhandschuhe verfügbar, die bei den Beständigkeitsprüfungen gegenüber den durch die Norm vorgegebenen Prüfchemikalien die Leistungsstufe 2 erreicht haben und mit einem "Erlenmeyer" gekennzeichnet sind. Da hier nur einzelne Chemikalien getestet werden, ist es wichtig, genau zu prüfen, gegen welche Stoffe diese Handschuhe einen Schutz bieten. Nach TRGS 401 können solche Einwegschutzhandschuhe abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ggf. als Spritzschutz eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings ein umgehender Austausch des Einwegschutzhandschuhes, sobald der Handschuh mit der Chemikalie beaufschlagt wurde, wozu schon Spritzer genügen. Aufgrund dieser Einschränkungen können solche Einwegschutzhandschuhe keine Dauerlösung sein, sondern nur für kurzfristige Tätigkeiten sinnvoll sein."

Hinweis:

Auf die DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe" möchten wir in diesem Zusammenhang hinweisen.