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eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Ein spezieller Teil davon ist die Auseinandersetzung mit freiwerdenden Gefahrstoffen i.S. des § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Die in dem Technischen Regelwerk beschriebenen Schutzmaßnahmen sind zu beachten. Dazu gehört die Überwachung der Lüftung, wenn sie ausdrücklich gefordert ist. (TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen") Ist die Überwachung der Lüftung nicht ausdrücklich gefordert ist, muss in einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 Gefahrstoffverordnung, TRGS 400 ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42468
Allgemein gilt, dass Arbeitskleidung, unabhängig von dem Vorhandensein von Gefahrstoffen, dann räumlich getrennt von der persönlichen Kleidung aufbewahrt werden muss, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt sind (Nummer 7.4 Absatz 3 der ASR A4.1). Das gilt auch dann, wenn keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969
Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) getroffen. Eine wesentliche Arbeitgeberpflicht gemäß GefStoffV ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, (§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und nötige Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
Eine konkrete Vorschrift für ein Verbot des Kaugummikauens findet sich nicht in den Vorschriften, jedoch hat der Arbeitgeber nach § 8 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
Beim Trennschneiden mittels Schneidbrenner von alten - mit Rostschutzanstrich (Bleimennige) beschichteten - Hochspannungsmasten, werden Gefahrstoffe freigesetzt. Der Anstrichstoff enthält in der Regel weniger als 60 % Bleioxyd (PbO) und somit rd. 40 % andere Bestandteile, die bei der Bearbeitung thermisch belastet werden und gesundheitsgefährliche Brandgase freisetzen.In Abhängigkeit ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 5866
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42816
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind vom Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen als Pflichtvorsorge zu veranlassen bzw. als Angebotsvorsorge zu unterbreiten.Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist - unabhängig von der Frage, ob persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen wird - durchzuführen, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte der aufgelisteten ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 14743
Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.Begründung:In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe besteht, dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten [§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 12453
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Die beim Umgang mit Gefahrstoffen nötigen Schutzmaßnahmen müssen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 GefStoffV aufgeführt. U.a. sind dort Informationen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
bei Tätigkeiten mit bleihaltigem Lot ist Folgendes zu beachten:Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung enthält die DGUV Information 213-714 „Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie“. Diese DGUV Information ist als Verfahrens- und Stoffspezifisches Kriterium (VSK) vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) anerkannt (siehe TRGS 420). Bei Einhaltung ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
grundsätzlich Außenluftqualität vorhanden sein also 19-21 % Sauerstoff. Niedrigere Sauerstoffkonzentrationen können u.a. zu Kopfschmerz, Müdigkeit und zu einem Verlust der Konzentrationsfähigkeit führen. Ob also die Tanks oder Behälter ohne besondere Schutzmassnahmen belüftet werden können, hängt daher von den örtlichen Gegebenheiten, der Lüftungssituation und der Menge des zu erwartenden Stickstoffs ab ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 5319
Nein, es ist nicht möglich, Körpernotduschen außerhalb von chemischen Laboratorien anzubringen.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059