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" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. Dieselmotoremissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" einschließlich der Allgemeinen und Zusätzlichen ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
In industriell genutzten Gebäuden sowie in stark strapazierten und sanierten Bereichen findet man häufig Bodenbeläge aus Gussasphalt, sowohl als schwimmender Estrich unter anderen Bodenbelägen als auch als direkt begeh- und befahrbarer Belag. Im Aussehen (schwarze oder schwarzgraue, zähflüssige bis feste Masse) unterscheiden sich Asphalte kaum von Teeren, sind jedoch aufgrund von Herkunft und Zusa ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 2643
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
Beim Holzstaub wird aufgrund der Partikelgröße zwischen einatembarem, thorakalem und alveolengängigem Staub unterschieden. Der größte Anteil entfällt dabei auf den einatembaren Staub, der in Mund und Nase verbleibt. Die beiden anderen Bestandteile gelangen bis in die unteren Atemwege. Somit sind auch Staubpartikel von weniger als 10 µm vorhanden. Die Anteile und Mengen der Partikelgrößen ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
oder 1B, hat der Arbeitgeber den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten und dies durch Arbeitsplatzmessung oder durch andere geeignete Methoden zu Ermittlung der Exposition zu belegen (vgl. §10, Abs. (2), GefStoffV).Der Arbeitsplatzgrenzwert für Beryllium liegt bei 0,14 µg/m3 für die einatembare bzw. 0,06 µg/m3 für die alveolengängige Fraktion (siehe TRGS 900, Kapitel 3).Beim Arbeiten mit Beryllium ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501
In ausgehärteten Lacken sind in der Regel gefährliche Komponenten, wie z. B. Lösungsmittel oder Härter, nicht mehr enthalten. Für Lackstäube gilt daher der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW), also die Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Staub und für E-Staub.Es ist allerdings zu ermitteln, ob in den Lackstäuben andere gefährliche Stoffe mit spezifischer Toxizität enthalten sind wie z. B. Schwermetalle. Die ...
Stand: 08.01.2021
Dialog: 43389
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
(BaP) untersucht.Bei einem BaP-Gehalt von weniger als 10 Milligramm pro Kilogramm sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.Bei einem BaP-Gehalt über 10 mg/kg wird ein abgestuftes Vorgehen empfohlen:Bei einem BaP-Gehalt von 10 bis 3000 mg/kg im Kleber wird der Hausstaub untersuchtBei mehr als 10 mg BaP pro kg Hausstaub sollen kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung und zum Schutz ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 26236
) auch die Maßnahmen nach § 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen zu treffen. Hierzu hat der Arbeitgeber eine Informationsermittlung durchzuführen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Weiter darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 17039
" der GefStoffV zu ermitteln. Hierbei unterstützt u. a. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" trifft in diesem Falle nicht zu, da dort ausdrücklich nur Stoffe der Kategorie 1 und 2 angesprochen werden. Welche Schutzmaßnahmen explizit zu ergreifen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Gefährdungen für den Menschen durch Kühlschmierstoffe (KSS) oder deren Inhaltsstoffe sind möglich für die Haut durch Entwässerung und Entfettung, durch Irritationen, durch sensibilisierende Stoffe sowie durch Infektionserreger. Innere Organe oder die Atemwege können durch Hautresorption von KSS-Bestandteilen, Einatmen von KSS-Dämpfen und Aerosolen oder Verschlucken von KSS geschädigt werden. Eine ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176
Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen zu beachtende Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können", und der TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" aufgeführt. Einen guten Überblick über alle Aspekte beim Einsatz von KS ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 15430
und entsprechender Konstruktion des Sprühkopfes kommt es infolge des hochenergetischen Erzeugungs-Prozesses überwiegend zur Bildung feiner Aerosolpartikel, so dass praktisch keine Aneinanderlagerung erfolgt. In diesem Fall können die Partikel zwar nicht mehr zusammenfließen, sind aufgrund Ihrer Größe von ≤10 µm jedoch nicht nur lungen- sondern auch alveolengängig, d. h. sie können bis zu den Bronchiolen ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
von einem oder mehreren Beschäftigten ausgeführt und in einer Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden können. Er kann einen oder mehrere Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren umfassen“ (Nr. 2 Abs. 2 TRGS 402).Da Ihre Mitarbeiter nicht innerhalb eines Betriebes arbeiten, findet die TRGS 554 somit keine Anwendung. Auch die Durchführung von Arbeitsplatzmessungen ist nicht zielführend, da u.a. keine repräsentativen ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43012
GefStoffV" sofern diese denn separat anfallen. Damit sind die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" grundsätzlich nicht erforderlich. Da der Umgang mit diesen Blättern und Blattbestandteilen in separater Form nur sehr selten anzutreffen ist, werden auch von wissenschaftlicher Seite leider kaum ...
Stand: 01.03.2013
Dialog: 5800
Die Antwort lautet NEIN.Denn die Stoffmenge allein ist nicht ausschlaggebend.In §6 (13) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur gerin ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Die konkreten zu treffenden Schutzmaßnahmen bei der Reinigung von Sanitäranlagen können nur vor Ort mit Hilfe der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Nach § 2 Begriffsbestimmungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) handelt es sich bei der beschriebenen Tätigkeit um eine so genannte nicht gezielte Tätigkeit im Sinne der BioStoffV. Nach BioStoffV § 6 Absatz 2 sind die Schutzm ...
Stand: 02.04.2015
Dialog: 23507
bei der Dokumentationspflicht gilt jedoch bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung, hierbei kann auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet werden (vgl. §6, Abs. (10), GefStoffV). „Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen Exposition sowie der Eigenschaften der verwendeten oder freigesetzten ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
der ungünstigsten Bedingungen (maximale Menge an einatembarem Staub, der den höchsten zu erwartenden Dioxingehalt enthält) die allgemeine Staubkonzentartion von 10 mg/m³ nicht überschritten wird (geringe Konzentration). Um die Aufnahme von Dioxin zu verringern, sollen Arbeitnehmer nur so lange in belasteten Bereichen beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt erfordert, also so kurz wie möglich ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 13961
Bei den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten ist mit dem Auftreten von Stäuben in der Luft am Arbeitsplatz zu rechnen. Daher sind zunächst die bei Staubbelastung notwendigen einschlägigen Schutzmaßnahmen zu beachten.Allerdings ist durch die Belastung des Bodens mit den von Ihnen genannten toxischen Metallen bzw. Schwermetallen auch von einer Kontamination der auftretenden Stäube mit diesen Substanz ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472