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Gelten für ausgehärtete Lackstäube die allgemeinen Staubgrenzwerte nach TRGS 900, Kapitel 2.4?

KomNet Dialog 43389

Stand: 08.01.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Stäube

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Frage:

Gelten für ausgehärtete Lackstäube (Grundstoffe: Lack, Härter, Lösemittel) die allgemeinen Staubgrenzwerte nach TRGS 900, Kapitel 2.4, von E-Staub: 10 mg/m³ und A-Staub: 1,25 mg/m³ oder sind hier spezifischere Werte heranzuziehen?

Antwort:

In ausgehärteten Lacken sind in der Regel gefährliche Komponenten, wie z. B. Lösungsmittel oder Härter, nicht mehr enthalten. Für Lackstäube gilt daher der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW), also die Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Staub und für E-Staub.

Es ist allerdings zu ermitteln, ob in den Lackstäuben andere gefährliche Stoffe mit spezifischer Toxizität enthalten sind wie z. B. Schwermetalle. Die für diese Stoffe geltenden Grenzwerte oder Beurteilungsmaßstäbe sind immer einzuhalten. Der ASGW gilt in diesem Fall als allgemeine Obergrenze der Exposition.