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Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnis ergibt sich aus § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
müssen Sicherheitsdatenblätter für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Da Gefahrstoffverzeichnissen ein vergleichbarer Stellenwert wie Sicherheitsdatenblättern zukommt, sollten Arbeitgeber das Gefahrstoffkataster (und alle weiteren "Gefahrstoff-Dokumente") ebenfalls für zehn Jahre aufbewahren. ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
In § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
durchgeführt werden können. Gefährliche Arbeiten können z.B. sein: - ....... - Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen, - .... - Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z.B. in chemischen, physikalischen oder medizinischen Laboratorien."Eine Definition für gasgefährdete Bereiche findet sich im Arbeitsschutzrecht nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Bereiche möglicher ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 11172
zu berücksichtigen, soweit solche Wirkungen bekannt sind."Bezüglich der erfragten Thematik (Beurteilung gleichartiger Tätigkeiten) konkretisiert die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" in Nummer 4.2:"Der Arbeitgeber muss alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen an vergleichbaren Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
, die in den nach § 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
" aufgeführt. Unter dem Punkt 4.3 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist folgendes nachzulesen: " (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung bei Änderung der Betriebs und Verfahrensweisen sowie bei neuen Erkenntnissen zu den Stoffeigenschaften zu aktualisieren. Hierzu sind regelmäßig die Betriebsabläufe, die Umsetzung und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 3891
Die Schädlingsbekämpfung fällt unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Im Anhang I Nr. 4 GefStoffV ist dieser Tätigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie unter Punkt 4.1 und 4.2 Angaben zur Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht. Zuständige Behörde für die entsprechende Anzeige zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 42184
ist. Alle anderen Befunde liefern das Ergebnis "Nichtmesstechnische Ermittlung nicht abschließend möglich". Eine abschließende Aufzählung aller grundsätzlich geeigneten Methoden ist an dieser Stelle nicht möglich. Ihre Auswahl hängt auch immer vom konkreten Einzelfall ab.Bei Beurteilungen nach dem "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" (EMKG) ist immer die höchste Gefährlichkeitsgruppe anzuwenden ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 12076
Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen zu betrachten. Konkretisiert wird dies durch § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):"(1 ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
Formal ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/Gefahrstoffverordnung zu erstellen, deren Auswertung die notwendigen Maßnahmen aufzeigt.Allgemeine und bauliche Anforderungen, die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche und Informationen über Brandschutzeinrichtungen sind, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu entnehmen.Für die Praxis wird vorgeschlagen, mindeste ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922
durch den Organisationsdienst für Nachsorgeuntersuchungen (ODIN) und durch den Leistungserbringer (GVS) (organisiert durch die DGUV Vorsorge) genutzt werden.Der Organisationsdienst für Nachuntersuchungen (ODIN) ist eine zentrale Serviceeinrichtung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Mit ODIN stellen die Unfallversicherungsträger sicher, dass die arbeitsmedizinische Versorgung auch nach Beendigung des Arbeitsplatzes ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44069
Im § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird zum Gefahrstoffverzeichnis ("Stoffliste") Folgendes festgelegt:"(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 18714
Die Ausstellung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches im Rahmen einer Fachmesse wird in den Begriffsbestimmungen des Chemikalienrechts nicht definiert.Allerdings kann die Ausstellung eines Gefahrstoffs auf einer Fachmesse im Sinne von REACH als Bereitstellung für Dritte und damit als Inverkehrbringen angesehen werden. Zumal ein späterer Verkauf der betreffenden Gefahrstoffe in der EU nicht aus ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447