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Wie wird ein gasgefährdeter Bereich definiert?

KomNet Dialog 11172

Stand: 24.03.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Wie definiert sich ein gasgefährdeter bereich ? Hier konkret geht es um eine Anlage in der sich ein CO-Gas Leitung befindet. Diese ist weiterem Verlauf mit einer Nachverbrennungsanlage verbunden, wo das CO-Gas alsVerbrennungas genutzt wird. Oder handelt es sich hier mehr um eine gasführenden Bereich? Wenn ja, warum?

Antwort:

Als gasgefährdete Bereiche werden solche Bereich genannt, in denen arbeitsschutzrechtlich gefährliche Arbeiten vorliegen. Ob die Arbeitsbereiche oder Arbeiten als gefährlich eingestuft werden bzw. für welche dann weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen, muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung, wann eine Gefährdung bzw. eine gefährliche Arbeit vorliegt, werden in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" Bereiche und Tätigkeiten aufgeführt, die als gefährlich im Sinne von § 8 DGUV Vorschrift 1 einzustufen sind:

"Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.


Gefährliche Arbeiten können z.B. sein:

- .......

- Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,

- ....

- Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z.B. in chemischen, physikalischen oder medizinischen Laboratorien."


Eine Definition für gasgefährdete Bereiche findet sich im Arbeitsschutzrecht nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Bereiche möglicher Gasgefährdung festlegen. Dies kann analog der Festlegungen für explosionsgefährdete Bereiche oder für brandgefährdete Bereiche erfolgen.


Bei Tätigkeiten mit Gasen sind hinsichtlich der zu treffenden sicherheitstechnischen Maßnahmen zunächst die gefährlichen Eigenschaften der Gase zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung müssen dann Fragen geklärt werden, z. B. welche Stoffe sind in welchen Bereichen vorhanden. Sind bewusste Austrittsstellen vorhanden? Sind Leckagemöglichkeiten vorhanden, z. B. durch eine große Anzahl von Flanschverbindungen, oder sind die Anlagen als dauerhaft dicht einzustufen? Zur Erläuterungen können die Ausführungen der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (Kapitel 2.31 "Gasleitungen" und Kapitel 2.33 "Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen") verwendet werden.


Hinweise:

"Bei Anlagenteilen, die auf Dauer technisch dicht sind, sind keine Freisetzungen zu erwarten. Anlagenteile, die auf Dauer technisch dicht sind, verursachen durch ihre Bauart in ihrer Umgebung im ungeöffneten Zustand keine explosionsgefährdeten Bereiche." Näheres zum Thema Dichtheit von Anlagen finden Sie unter Nummer 2.4.3 der TRBS 2152 Teil 2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre". 


Auf die Informationen der Gestis-Stoffdatenbank zu Kohlemonoxid weisen wir hin.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.