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Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
- und Entladen von Fahrzeugen, wenn Gefahr bringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können, - Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile. (2) Beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges muss der Fahrzeugführer dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. (3) Sattelanhänger und Wechselaufbauten dürfen nur auf Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit abgesetzt ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Grundsätzlich ist jede Art von Ladung auf Fahrzeugen nach den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkehrssicher zu verstauen. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es u.a.: "Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person, die ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
werden darf.Hinweis für den Anwender: Vor jeder Benutzung ist der Zurrgurt einer Sichtprüfung zu unterziehen.Zurrgurte sind bei folgenden Kriterien abzulegen:• Einschnitte größer als 10 % an der Webkante• Übermäßiger Verschleiß• Beschädigungen der Nähte• Verformungen durch Wärme• Unleserliches oder fehlendes Kennzeichnungsetikett• Brüche oder grobe Verformungen an Ratsche oder Verbindungselementen• Mehr als 5 ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Unterweisung:Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
ist, die Ladehöhe (Gesamtfahrzeughöhe) nicht überschritten wird und die Ladungssicherung gewährleistet ist.Hinweis:Weitere Informationen können sie den Regeln und Informationen der Unfallversicherungsträger, wie z. B. die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" entnehmen. ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen. Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
Sattelanhänger und Wechselaufbauten nur auf Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit abgesetzt werden. Erforderlichenfalls sind Stützen zur Vergrößerung der Aufstandsfläche – entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes – zu unterlegen. Nach dem Punkt 3.2 der DGUV Information 214-079 (bisher: BGI 598) "Sicherer Umgang mit Wechselbehältern" darf die Länge der Stützbeine nicht durch Unterbauen der Stützen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
, Kontrolle und Anweisungen. Zweckmäßigerweise liegt in den meisten Fällen der Schwerpunkt der Verantwortung auf der Seite des Betreibers einer Ladestelle (Hausrecht). Zum Abschluss der Beladung kommt jedoch immer noch einmal der Fahrer ins Spiel: er hat aufgrund des „Auffangtatbestandes“ § 23 der Straßenverkehrsordnung zu garantieren, dass die Ladung seines Fahrzeugs sicher ist. Informationen ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867