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des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden: a) eine Einrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt, b) eine Einrichtung, die gewährleistet, dass ein ausreichender Freiraum um mitfahrende Beschäftigte erhalten bleibt, sofern ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 27874
dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden: a) eine Einrichtung, die verhindert ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
auch der Begriff „Geh-Flurförderzeuge“ verwendet.Mitgänger-Flurförderzeuge können auch mit Einrichtungen zum Mitfahren des Fahrers, z.B. mit hochklappbaren Fahrerstandplattformen, ausgerüstet sein."In § 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 68 heißt es wie folgt:„(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 43979
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b)Einrichtungen, die das Kippen oder Überschlagen verhindern,c)Einrichtungen, die gewährleisten, dass bei kippenden oder sich überschlagenden Flurförderzeugen für die aufsitzenden Beschäftigten zwischen Flur ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Nach unserer Bewertung handelt es sich bei den Zugstangen um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den dort genannten Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmittel entsprechen müssen.Da es sich bei der Zugstange nicht um ein Lastaufnahmemittel im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG handelt (siehe auch weitergehende Informationen unter www.baua.de/de ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
Nach § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 52 "Krane" sind Krane Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.In Kapitel 2.8 DGUV Regel 100-500 Punkt 2 Nummer 5 werden Tragmittel folgendermaßen definiert:"Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.Zu ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 42875
Die Unterweisungspflicht des § 12 Arbeitsschutzgesetz wird unter § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 1151 "Gefährdung an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem-" konkretisiert.Unterweisungsfristen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Eine mindestens ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
des Insassenraumes und des Fahrgestelles diesen gleichzusetzenden maschinell angetriebenen Fahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen die Außensitze jeweils mit einem Schulterschräggurt in Verbindung mit einem Beckengurt sowie einer Einrichtung, die die Gurte automatisch dem Benutzer anpasst, und einem im Bedarfsfall in Funktion tretenden ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 3528
"Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) hin. In der Regel werden jährliche Abseilübungen durchgeführt, wenn der Fahrerplatz bei den Hochregalstaplern mehr als 3 m angehoben werden kann.Hochregalstapler (Flurförderzeuge) sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die grundlegenden Schutzmaßnahmen werden im § 6 BetrSichV ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
durch nachfolgende Transporteinrichtungen, wenn sich eine vorausfahrende Transporteinrichtung nicht von der Fahrsteigpalette löst, sollten in Abstimmung mit dem Hersteller zusätzliche NOT-HALT-Einrichtungen vorgesehen werden.- Beim Mitführen von Transporteinrichtungen sollte der Stauraum abweichend von Abs. 3 mindestens 5 m tief sein."Weitere Informationen finden sich unter dem Punkt 5.5 ff der DGUV ...
Stand: 26.04.2018
Dialog: 42271
und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann. (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076