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Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
Das ADR sieht im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter verschiedene Arten von Freistellungen vor. Bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen dürfen Chemikalien in privaten Pkw befördert werden. Dazu ist im ADR unter Unterabschnitt 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung folgendes ausgeführt:"Die Vorschriften des ADR gelten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
geltenden Gefahrgutvorschriften anzuwenden. Beispiel: Über See wird eine Gefahrgut der Klasse 9 nach dem IMDG-Code angeliefert und über Landtransport bei einer Spedition eingelagert. Dieser Beförderungsvorgang wird durch die Regelung des Absatz 1.1.4.2.1 ADR erfasst und endet bei der Einlagerung. Wird dieses Gut, was kein Gefahrgut im Sinne des Straßenverkehrs ist, erneut nach der Lagerung befördert, so ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
/ die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen. Wenn die Freistellungen nach 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden, kann auf die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verzichtet werden. Hinweise: Vorschriften zum Gefahrguttransport erhalten sie unter www.tes.bam.de/de/regelwerke/gefahrgutvorschriften/index.htm. Auf die Ausnahme 18 "Beförderungspapier" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV möchten ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
des RID für die Entladung eingehalten worden sind.(4) Der Empfänger in der Binnenschifffahrt darf, wenn die Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADN aufzeigt, dem Beförderer den Container, das Fahrzeug oder den Wagen erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist."In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) finden sich hierzu noch ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens1. ein Unterlegkeil beia. Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskette ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.– keine gefährlichen Dämpfe ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
wird. Handelsnamen dürfen dabei nicht benutzt werden. Im Kapitel 3.1 und 3.2 Tabelle A des ADR sind die offiziellen Benennungen für Gefahrgüter darunter auch viele reine chemische Stoffe festgelegt. Bei Verwendung verschiedener Sprachen können nach unserer Auffassung die Synonyme jedoch nicht gleichlauten. So heißt Kalium in Englisch "Potassium" oder Quecksilber "Mercury". ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt. Sowohl in der Straßenverkehrsordnung -StVO- als auch im Gefahrgutrecht (GGVSEB/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben. § 22 (1) StVO: die Ladung einschließlich Geräte ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen au ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391
Grundsätze zur Klassifizierung von gefährlichen Gütern/Stoffen ergeben sich aus dem Teil 2 zu den internationalen Gefahrgutvorschriften, hier das ADR. Soweit Stoffe in den UN Nummern genannt werden, sind sie diesen zuzuordnen. Zuordnungen von nicht namentlich genannten toxischen Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische müssen gemäß dem Abschnitt 2.2.61 "Giftige Stoffe" ADR beurteilt werden. Hi ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
/in, schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Bei Überschreitung der 1.000 Punkte sind alle Regelungen des ADR einzuhalten.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der Handwerkerbroschüre Gefahrgut, die auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht angebracht zu werden." Hinweis:Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
werden. Durch die Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.6 müssen nicht alle Vorschriften des ADR angewendet werden, wie z.B. die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, Fahrerschulung, persönliche Schutzausrüstung und schriftliche Weisungen.Weitere Informationen finden sich in der Handwerkerbroschüre Gefahrgut des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen sind die Transporte sowohl im PKW als auch im offenen oder geschlossenen Baustellenfahrzeug von den Gefahrgutvorschriften freigestellt. ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr folgend ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
ist ein Beförderungspapier bei dem Transport gem. 1.1.3.6 zu erstellen und mitzuführen. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1.). Dort heißt es: 1. Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden. Hinweis: Auf die Ausnahme 18 der Gefahrgut ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358