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Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau sowie die Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalzes weisen wir hin. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
. Das bedeutet, dass lediglich Verpackungsvorschriften wie in Abschnitt 3.4.2 und 3.4.3 beschrieben eingehalten werden müssen und die Kennzeichnung wie in Abschnitt 3.4.7 erfolgen muss. Diese Befreiung ist bei Gebinden bis maximal 5 Litern möglich.Weiterhin kann Dichlormethan nach den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert werden. Werden maximal 333 Liter befördert, müssen nicht alle Vorschriften ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau beschrieben. ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Innerbetriebliche Transport fällt nicht unter die Vorschriften des Gefahrgutrechts. Er ist durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) ausgeschlossen. ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden."Gleichlautende Forderungen werden in § 30 "Unterlegkeile" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannt.Hinweis:Das ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
genommen werden kann. Dort ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: ... c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Es ist das ADR anzuwenden. Hier ist unter dem Abschnitt 7.5.11 ADR "Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter" in der CV 36 folgendes nachzulesen:"Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
, dass ein Versandstück das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Grossverpackung oder dem Grosspackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt ist.Die eigentliche Verpackung des Kraftstoffadditiv ist nach den Vorgaben des Artikel 33 der CLP Verordnung zu kennzeichnen.Hinweis:Bei Anwendung der Freistellungen nach Kapitel 3.4 sind folgende Vorschriften des ADR weiterhin ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Massnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefährdungen auszuschliessen. Gefährdungen sind ausgeschlossen, wenn Massnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden." Nähere Erläuterungen zu Unterabschnitt 1.1.3.5 finden Sie in der RSEB unter dem Punkt 1-11."Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht als lose Schüttung im Sinne des Abschnittes 7.3.1 ADR befördert werden. (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Ungereinigte leere oder teilentleerte Behälter, welche entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind, und2.hat den Absender nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe a Gliederungseinheit ii in Verbindung mit Buchstabe c ADR/RID/ADN über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination zu informieren.(2) Der Empfänger im Straßenverkehr darf ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511